Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband SGV, Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Kaufmännischer Verband KV Schweiz, Centre Patronal CP) stehen der Intervention sehr kritisch gegenüber. Die Besserstellung einer Ärztegruppe zu Lasten einer anderen Ärztegruppe komme nur dann in Frage, wenn sie sich betriebswirtschaftlich rechtfertigen lasse, was hier nicht der Fall sei. Der Eingriff widerspreche ebenfalls dem tarifpolitischen Grundsatz, dass gleiche Leistungen gleich abgegolten werden müssen.
Konsumentenverbände
Der Konsumentenverband Fédération romande des Consommateurs (FRC) begrüsst die Entscheidung des Bundesrates, von der Möglichkeit in die Tarifstruktur TARMED einzugreifen Gebrauch zu machen und unterstützt ausdrücklich den vorliegenden Verordnungsentwurf. Das Konsumentenforum (kf) und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verzichten auf eine Stellungnahme.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Ärzte
Die ärztlichen Dachverbände, die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) und der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte (VSAO), lehnen den Eingriff ab, die Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) ziehen eine Gesamtrevision der Tarifstruktur vor und verlangen deshalb eine Befristung des Eingriffs. Der Verein der leitenden Spitalärztinnen und –ärzte (VLSS) ist für die schnelle Inkraftsetzung des Zuschlags mit einer Befristung, die Kürzungen jedoch sollen ersatzlos gestrichen werden. Grundsätzlich sind die Verbände der Meinung, der Eingriff des Bundesrates entspreche nicht den Vorgaben des KVG und sei deshalb abzulehnen.
Spitäler
Die Spitäler (Die Spitäler der Schweiz H+, Privatkliniken Schweiz PKS, Allianz der Kinderspitäler der Schweiz AllKidS, Universitätsspitäler Schweiz, Vereinigung Nordwestschweizer Spitäler VNS, wenige einzelne Spitäler) bestreiten, dass die Bedingungen erfüllt seien, die den Bundesrat ermächtigen, die subsidiäre Kompetenz zur Tarifrevision nach Artikel 43 Absatz 5bis KVG in Anspruch zu nehmen. Es könne sogar von einem Missbrauch dieser Kompetenz gesprochen werden. Sie bezweifeln die Sachgerechtigkeit des Eingriffs (Zuschlag und Kürzung) und verurteilen die Ungleichbehandlung von Grundversorgern in Praxen und Spitälern, welche gegen die verfassungsmässig garantierte Rechtsgleichheit (Artikel 8 BV) verstosse. Sie fordern den Bundesrat auf, auf den Erlass der geplanten Verordnung zu verzichten.
Versicherer
Die Versicherer (santésuisse, curafutura, Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer RVK, Schweizerischer Versicherungsverband SVV) begrüssen die Massnahmen des Bundesrats zur Besserstellung der Grundversorger im Rahmen des Masterplans. Diese Massnahmen sollten die jetzt schon verbesserungswürdige Qualität der Gesamtstruktur nicht weiter mindern. Sie halten sachlich fest, dass diese Tarifveränderung ein rein politischer Entscheid sei. Mit dieser Besserstellung seien keinerlei Qualitätsauflagen verbunden oder Zielevaluationen vorgesehen, was die Versicherer bedauern.