Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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Er schafft günstige Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb geeigneter Güterverkehrsanlagen wie Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr.
Er sorgt für den diskriminierungsfreien Zugang zu den Güterverkehrsanlagen.
Angebote des Gütertransports auf der Schiene müssen grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein. Von diesem Grundsatz soll nur abgewichen werden, wenn die Kantone und der Bund gemeinsam nicht kostendeckende Angebote sicherstellen wollen, wobei die Initiative für solche Bestellungen von den Kantonen ausgehen muss. Der Bund kann ausserdem im Sinne einer Anschubfinanzierung die Entwicklung von neuen Angeboten, welche in der Anfangsphase nicht eigenwirtschaftlich sind, befristet fördern.
Zu Gunsten flexiblerer Instrumente zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung wird explizit auf einen Verlagerungsauftrag verzichtet.
Massnahmen
Um die definierten Grundsätze und Ziele zu verfolgen, werden die heute schon vorhandenen Instrumente und Mittel zur Förderung des Schienengüterverkehrs angepasst, ergänzt und - wo dies sinnvoll ist - bestätigt:
Die Rahmenbedingungen Strasse, insbesondere das Nacht- und Sonntagsfahrverbot, die Gewichtslimiten, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und das Kabotageverbot sollen weiterhin gelten.
Der Bund sorgt mit den neuen Instrumenten „Netznutzungskonzept“ und „Netznutzungspläne“ für eine sinnvolle Verteilung der verfügbaren Kapazitäten der Schieneninfrastruktur auf die Nutzergruppen innerhalb der Planung und bei der Kapazitätsnutzung.
Der Bund sorgt für die Bereitstellung von Rangierbahnhöfen, Umschlagsanlagen Schiene-Strasse und Gleisanlagen an den Bedienpunkten. Er führt hierfür einen institutionalisierten Planungsprozess ein.
Die finanzielle Förderung von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und für Anschlussgleise wird harmonisiert und erfolgt über Afonds-perdu-Beiträge. Bei der Bewertung und Bestimmung der Höhe der Investitionsbeiträge kommen analoge Kriterien zur Anwendung. Sie erfolgt gestützt auf ein vom Bund gemeinsam mit den Kantonen erarbeitetes und mit den Bedürfnissen der Branche abgestimmtes Konzept für die Entwicklung der bedeutenden Güterverkehrsanlagen und deren Abstimmung mit der Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur.
Die Rückerstattung der LSVA im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird beibehalten .
Die vom Bund geförderten Anlagen unterstehen alle dem diskriminierungsfreien Zugang. Die Einhaltung der Regeln soll in Zukunft durch die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) verstärkt überwacht werden.