Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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Der Bund kann gemeinsam mit den betroffenen Kantonen die naturräumlichen Unterschiede mit Betriebsbeiträgen ausgleichen. So sorgt er für eine angemessene Güterversorgung in diesen Räumen. Insbesondere die bestehenden Betriebsbeiträge an Meterspurbahnen in den Gebirgsregionen sollen mit diesem Instrument erhalten bleiben.

Der Bund kann zeitlich befristete Betriebsbeiträge für neue Angebote des Schienengüterverkehrs in der Fläche im Sinne einer Anschubfinanzierung gewähren.

Die heute gewährten Betriebsbeiträge an den Einzelwagenladungsverkehr und den nicht alpenquerenden kombinierten Verkehr fallen nach einer Übergangsfrist weg. Mit diesen Mitteln werden teilweise die neuen Instrumente, die gemeinsamen Bestellungen mit den Kantonen und die befristeten Verbilligungsbeiträge finanziert.

Mit der Vorlage sind die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014) geforderten Sparvorgaben im Bereich des Schienengüterverkehrs in der Fläche erfüllt.

Dringlichkeit

Der Binnengüterverkehr insbesondere der Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) der SBB Cargo AG, der weitaus grössten Anbieterin im Schienengüterverkehr in der Fläche, ist seit Jahren defizitär. Die SBB Cargo AG hat immer wieder organisatorische Massnahmen ergriffen, um das Ergebnis zu verbessern. So wurden Ende 2012 weitere schwachfrequentierte Bedienpunkte im EWLV geschlossen. Die Motion 10.3881 will unter anderem einem schleichenden Rückzug entgegentreten. Sämtliche Akteure im Schienengüterverkehr brauchen rasch stabile Rahmenbedingungen und Klarheit über gezielte Fördermassnahmen.

Rechtliche Anpassungen

Ziele und finanzielle Förderinstrumente fliessen ins total revidierte Gütertransportgesetz ein. Dabei werden alle finanziellen Förderinstrumente für den Güterverkehr in der Fläche in einem Gesetz zusammengefasst, und es kommen harmonisierte Bedingungen und Kriterien zur Anwendung. Zu diesem Zweck wird das Bundesgesetz über die Anschlussgleise ins Gütertransportgesetz integriert. Für die Kapazitätssicherung wird das Eisenbahngesetz angepasst. Die Aufgaben der SBB in Bezug auf den Güterverkehr werden im SBBG angepasst. Kleinere Anpassungen werden im Strassenverkehrsgesetz und im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer vorgenommen. Die Totalrevision wird gleichzeitig für eine Vereinfachung und Konzentration der Verfahrensbestimmungen für die Bewilligungen von Güterverkehrsanlagen genutzt. Damit werden die heute in verschiedenen Erlassen (Anschlussgleisgesetz, Eisenbahngesetz, Gütertransportgesetz) verstreuten Bestimmungen zusammengeführt.