Vorlage
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 87 und 122 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1Dieses Gesetz regelt den Transport von Gütern auf der Schiene sowie den Bau und Betrieb von Güterverkehrsanlagen (Anschlussgleise und Umschlagsanlagen).
2Es gilt sinngemäss auch für den Transport von Gütern mit Seilbahnen und auf dem Wasser.
Art. 2 Grundsätze und Ziele
1Der Bund setzt Rahmenbedingungen für:
a. eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports;
b. ein effizientes Zusammenwirken der Verkehrsträger bei der Güterversorgung;
c. geeignete Güterverkehrsanlagen und deren Anbindung an die Eisenbahninfrastruktur; und
d. den diskriminierungsfreien Zugang zu den Güterverkehrsanlagen.
2Angebote des Gütertransports auf der Schiene müssen eigenwirtschaftlich sein. Der Bund kann jedoch Angebote unterstützen, indem er:
a. gemeinsam mit den Kantonen Angebote sicherstellt, die nicht kostendeckend sind;
b. die Entwicklung von neuen Angeboten befristet fördert; oder
c. die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs fördert.
1 SR 101
2 BBl 2013 ... 2013–XXXX