Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 19 Seiten
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K334-1510
15. Die Änderungen sollen 6 Monate nach dem Bundesratsbeschluss in Kraft treten. Für Fahr-
zeuge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits in Verkehr stehen, erhalten die Zulassungsbehörden eine Übergangsfrist von 5 Jahren, bis sie die Bestimmungen des neuen Artikels 33a vollumfänglich einhalten müssen. Sind Sie damit einverstanden?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen Bemerkungen:
2. Erweiterung der Kriterien zur Erteilung von Kollektiv- Fahrzeugausweisen
Fragen
16. Sind Sie mit dem zusätzlichen alternativen Kriterium zur Erteilung von Händlerschildern
einverstanden (Anhang 4 Ziffer 3.2 der Verkehrsversicherungsverordnung [VVV])?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen Bemerkungen: