Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 19 Seiten
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K334-1510
11. Die Zulassungsbehörde kann die periodischen Nachprüfungen frühestens 6 Monate vor Ablauf
des Prüfintervalls durchführen. Dies hat keinen verkürzenden Einfluss auf das nachfolgende Prüfintervall, da sich dieses wiederum gestützt auf die 1.Inverkehrsetzung berechnet. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen mit jährlichem Prüfintervall, diese können frühestens einen Monat vor Ablauf des Prüfintervalls nachgeprüft werden; ihr nächstfolgender Prüftermin wird jeweils anhand des letzten erfolgten Prüfdatums festgelegt. Sind Sie damit einverstanden?
JA Nein Total 3734
Kantone 025
Institutionen, Verbände 378
und Organisationen Private 01
12. Freiwillige zwischenzeitliche Prüfungen sollen künftig nur noch dann vom nächsten regulären
Nachprüftermin befreien, wenn die bis zu diesem noch verbleibende Zeitspanne kleiner als ein Jahr ist. Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge mit jährlichem Prüfintervall, diese werden nach einer zwischenzeitlichen Prüfung innerhalb eines Jahr nachgeprüft. Sind Sie einverstanden?
JA Nein Total 3436
Kantone 025
Institutionen, Verbände 3310
und Organisationen Private 11