Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

K334-1510

11. Die Zulassungsbehörde kann die periodischen Nachprüfungen frühestens 6 Monate vor Ablauf

des Prüfintervalls durchführen. Dies hat keinen verkürzenden Einfluss auf das nachfolgende Prüfintervall, da sich dieses wiederum gestützt auf die 1.Inverkehrsetzung berechnet. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen mit jährlichem Prüfintervall, diese können frühestens einen Monat vor Ablauf des Prüfintervalls nachgeprüft werden; ihr nächstfolgender Prüftermin wird jeweils anhand des letzten erfolgten Prüfdatums festgelegt. Sind Sie damit einverstanden?

JA Nein Total 3734

Kantone 025

Institutionen, Verbände 378

und Organisationen Private 01

12. Freiwillige zwischenzeitliche Prüfungen sollen künftig nur noch dann vom nächsten regulären

Nachprüftermin befreien, wenn die bis zu diesem noch verbleibende Zeitspanne kleiner als ein Jahr ist. Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge mit jährlichem Prüfintervall, diese werden nach einer zwischenzeitlichen Prüfung innerhalb eines Jahr nachgeprüft. Sind Sie einverstanden?

JA Nein Total 3436

Kantone 025

Institutionen, Verbände 3310

und Organisationen Private 11