Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 19 Seiten

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K334-1510

1. Allgemeines

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) führte vom 04. April 2014 bis zum 04. Juli 2014 eine Anhörung zur Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle durch. Hauptinhalte waren die Anpassung der periodischen Nachprüfintervalle an die technische Entwicklung und Qualität der Fahrzeuge sowie Massnahmen zur Sicherstellung des rechtzeitigen Durchführens der amtlichen Prüfung. Als weiteres Thema wurde ein Vorschlag zur Erweiterung der Vergabekriterien für Händlerkontrollschilder unterbreitet. Zur Umsetzung wurden den Anhörungsteilnehmenden Entwürfe von Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) und der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV; SR 741.31) zur Diskussion gestellt.

2. Tabellarische Übersicht über die Anhörungsteilnehmenden

Total Antworten Antworten Total begrüsst Begrüsste nicht Antworten Begrüsste Total 243 72 1587

Kantone 26 25 025

Institutionen,

Verbände und 217 47 1360

Organisationen Private 0 0 22

3. Übersicht über den Inhalt der Stellungnahmen zur Vorlage der Nachprüffristen

Eine Änderung der amtlichen periodischen Nachprüffristen hat grundsätzlich Zustimmung gefunden. Dafür waren beispielsweise die Verkehrsverbände TCS und ACS sowie eine klare Mehrheit der Kantone. Dagegen war vor allem das Autogewerbe.

Bezüglich der konkreten Bemessungen der Prüfintervalle gingen die Meinungen auseinander. Viele der vorgeschlagenen Verlängerungen oder Verkürzungen der Prüffristen fanden keine Mehrheit. Zustimmung gefunden haben lediglich eine Verlängerung des ersten Prüfintervalls bei Personenwagen und Motorrädern auf 5 Jahre, die Verkürzung ab dem dritten Prüfintervall bei den Transportanhängern der Klasse O2 (Gesamtgewicht über 750 kg, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen) sowie die Befreiung von der periodischen Prüfpflicht bei Transportanhängern der Klasse O1 (Gesamtgewicht bis 750 kg).