Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 19 Seiten
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K334-1510
15. Die Änderungen sollen 6 Monate nach dem Bundesratsbeschluss in Kraft treten. Für Fahrzeu-
ge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits in Verkehr stehen, erhalten die Zulassungsbehörden eine Übergangsfrist von 5 Jahren, bis sie die Bestimmungen des neuen Artikels 33a vollumfänglich einhalten müssen. Sind Sie damit einverstanden?
JA Nein Total 3725
Kantone 520
Institutionen, Verbände 1114
und Organisationen Private 11
Bemerkungen
In Bezug auf die Übergangsfrist wird von den Teilnehmenden, welche sich unter den Bemerkungen geäussert haben, eine Zeit von 2 Jahren als genügend erachtet, vorausgesetzt, dass eine Vorgabe spätester Prüftermine und deren Abstützung auf das Datum der ersten Inverkehrsetzung nicht eingeführt werde.
B. Erweiterung der Kriterien zur Erteilung von Kollektiv-Fahrzeugausweisen
Sind Sie mit dem zusätzlichen alternativen Kriterium zur Erteilung von Händlerschildern einverstanden (Anhang 4 Ziffer 3.2 der Verkehrsversicherungsverordnung [VVV])?
JA Nein Total 4115
Kantone 231
Institutionen, Verbände 1714
und Organisationen Private 10