Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 19 Seiten
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K334-1510
Die vorgeschlagenen Massnahmen, um künftig eine bessere Einhaltung der Prüffristen zu erreichen, fanden beim Gros aller Anhörungsteilnehmenden klare Zustimmung. Sie wurden aber von den Kantonen mehrheitlich abgelehnt, hauptsächlich mit dem Argument der Organisationsautonomie.
Die Festlegung starrer Prüf-Endtermine und die daraus resultierende Inflexibilität wurden sowohl von den Kantonen als auch von der Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden abgelehnt. Die heutige Flexibilität beim Festlegen der Prüftermine, von der Kantone und Fahrzeughalter und -halterinnen profitieren, solle beibehalten werden. Wie aus den Bemerkungen hervorging bestand allerdings Einigkeit darin, dass die Termine der periodischen Prüfungen grundsätzlich einzuhalten sind.
Auch die Beschränkung der Anerkennung freiwilliger zwischenzeitlicher Prüfungen auf ein Jahr und die Abstützung aller Prüftermine auf die erste Inverkehrsetzung fand keine Mehrheit. In den Bemerkungen zur Anhörungsfrage wurde angeführt, grundsätzlich solle der jeweils nächste Prüftermin aufgrund des vorhergehenden bestimmt werden. Im Vordergrund stand dabei das Argument, dass ein Strassenfahrzeug für eine gewisse Zeit ab dem letzten Prüfzeitpunkt betriebssicher ist. Dem Aufwand zum Umstellen aller Termine bei einer Abstützung auf die erste Inverkehrsetzung und dem Flexibilitätsverlust stehe kein ausgewiesener Nutzen gegenüber.
In Bezug auf die Übergangsfrist wurde von den Teilnehmenden, welche sich unter den Bemerkungen geäussert haben, eine Zeit von 2 Jahren als genügend erachtet, vorausgesetzt, dass eine Vorgabe spätester Prüftermine und deren Abstützung auf das Datum der ersten Inverkehrsetzung nicht eingeführt werde.
4. Übersicht über den Inhalt der Stellungnahmen zur Vorlage der Vergabekriterien für Händlerkontrollschilder
Mit Ausnahme eines Kantons sprachen sich alle anhörungsteilnehmenden kantonalen Stellen für die vorgeschlagene Ausweitung der Kriterien zum Erhalt eines Kollektiv-Fahrzeugausweises aus. Von verschiedenen Seiten wurde allerdings befürchtet, dass die Formulierung im Anhörungsvorschlag die im Hochpreissegment tätigen Autohändlerbetriebe privilegieren würde, da die Vergabe zusätzlicher Kollektiv-Fahrzeugausweise vom geldmässigen Umsatz und nicht von der Erhöhung des Betriebsvolumens (Anzahl verkaufter Autos) abhängig gemacht werde.