Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/24: Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle - Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) · 19 Seiten

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K334-1510

10. Ausser bei Fahrzeugen mit einjährigem Prüfintervall wird klar formuliert, dass die Endtermi-

ne der Prüfintervalle künftig immer gestützt auf das Datum der ersten Inverkehrsetzung festgelegt werden. Sind Sie damit einverstanden?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

11. Die Zulassungsbehörde kann die periodischen Nachprüfungen frühestens 6 Monate vor

Ablauf des Prüfintervalls durchführen. Dies hat keinen verkürzenden Einfluss auf das nachfolgende Prüfintervall, da sich dieses wiederum gestützt auf die 1.Inverkehrsetzung berechnet. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen mit jährlichem Prüfintervall, diese können frühestens einen Monat vor Ablauf des Prüfintervalls nachgeprüft werden; ihr nächstfolgender Prüftermin wird jeweils anhand des letzten erfolgten Prüfdatums festgelegt. Sind Sie damit einverstanden?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

12. Freiwillige zwischenzeitliche Prüfungen sollen künftig nur noch dann vom nächsten regulä-

ren Nachprüftermin befreien, wenn die bis zu diesem noch verbleibende Zeitspanne kleiner als ein Jahr ist. Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge mit jährlichem Prüfintervall, diese werden nach einer zwischenzeitlichen Prüfung innerhalb eines Jahr nachgeprüft. Sind Sie einverstanden?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

13. Die Zulassungsstellen müssen die Prüfintervalle einhalten, und wenn sie die notwendigen

Prüfkapazitäten nicht selber bereit stellen können, die Prüftätigkeit an Dritte delegieren. Die Verantwortung für das rechtzeitige Aufbieten und die Qualitätssicherung soll weiterhin bei den zuständigen Zulassungsbehörden bleiben. Sind Sie damit einverstanden?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

14. Insgesamt werden all die vorgesehenen Änderungen, namentlich bei älteren Fahrzeugen,

zu einer Verschärfung der geltenden Praxis führen. Sind Sie damit einverstanden?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen Bemerkungen: