Vorlage BG
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 42 Seiten
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Anhang 1
Bundesgesetz Entwurf über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 130 Absatz 3 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
Art. 1 Anhebung der Steuersätze
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge werden die Mehrwertsteuersätze (MWST) wie folgt angehoben:
a. um einen Prozentpunkt beim ordentlichen Steuersatz nach Artikel 130 Absatz 1 Bundesverfassung;
b. um 0,3 Prozentpunkte beim reduzierten Steuersatz nach Artikel 130 Absatz 1 Bundesverfassung;
c. um 0,5 Prozentpunkte beim Sondersatz für Beherbergungsleistungen nach dem Bundesbeschluss vom 22. März 19963 über einen Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen.
Art. 2 Verwendung des Ertrags
1
Der gesamte Ertrag aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze geht, unter Vorbehalt von Absatz 3, an die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
2 10 Prozent des Ertrags aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze werden dem Bund für die Finanzierung seines Beitrages an die Alters- und Hinterlassenenversicherung laufend gutgeschrieben.
3 Der Bundesrat kann bestimmen, dass höchstens 10 Prozent des Gesamtertrags aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung des demografiebedingten
1 SR 101
2 BBl 20xx ...
3 AS 1994 266 2013–......