Vorlage BG

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 42 Seiten

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Anhang 1

Bundesgesetz Entwurf über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 130 Absatz 3 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

Art. 1 Anhebung der Steuersätze

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge werden die Mehrwertsteuersätze (MWST) wie folgt angehoben:

a. um einen Prozentpunkt beim ordentlichen Steuersatz nach Artikel 130 Absatz 1 Bundesverfassung;

b. um 0,3 Prozentpunkte beim reduzierten Steuersatz nach Artikel 130 Absatz 1 Bundesverfassung;

c. um 0,5 Prozentpunkte beim Sondersatz für Beherbergungsleistungen nach dem Bundesbeschluss vom 22. März 19963 über einen Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen.

Art. 2 Verwendung des Ertrags

1

Der gesamte Ertrag aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze geht, unter Vorbehalt von Absatz 3, an die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

2 10 Prozent des Ertrags aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze werden dem Bund für die Finanzierung seines Beitrages an die Alters- und Hinterlassenenversicherung laufend gutgeschrieben.

3 Der Bundesrat kann bestimmen, dass höchstens 10 Prozent des Gesamtertrags aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung des demografiebedingten

1 SR 101

2 BBl 20xx ...

3 AS 1994 266 2013–......