Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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Erläuternder Bericht Reform der Altersvorsorge 2020

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Das System der Altersvorsorge sieht sich mit demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die mittel- und langfristige Lösungen erfordern, damit die Errungenschaften der Altersvorsorge sowie ihr soziales und finanzielles Gleichgewicht erhalten werden können. Diese Problematik ist bereits seit zehn Jahren bekannt, politisch-soziale Blockaden oder die vorgeschlagenen Revisionsmethoden haben eine Anpassung der AHV und der beruflichen Vorsorge an die strukturellen, wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen aber bisher verhindert. Die beiden Vorlagen der 11. AHV-Revision wurden abgelehnt, die erste in der Volksabstimmung 2004, die zweite in der Schlussabstimmung durch den Nationalrat 2010 nach mehrjährigen Debatten im Parlament. Das Projekt zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im BVG scheiterte im gleichen Jahr vor dem Volk.

Eine Analyse der Gründe für die Ablehnung der letzten Revisionen macht deutlich, dass eine Reform der Altersvorsorge den Erwartungen der Versicherten besser Rechnung tragen muss, indem sie ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Sie muss dazu klare Antworten auf die Probleme finden und eindeutig definieren, welche Ziele mit welchen Massnahmen erreicht werden sollen. Zudem muss aufgezeigt werden, wie sich die Massnahmen auf die gesamte Altersvorsorge auswirken. Ein solcher Ansatz setzt eine Gesamtsicht der Altersvorsorge voraus. Der Bundesrat schlägt deshalb eine gemeinsame und umfassende Reform der 1. und 2. Säule in einer einzigen Vorlage vor. Damit will er angemessene sowie sozial verträgliche Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen der Altersvorsorge finden und gleichzeitig gezielte Antworten auf die spezifischen Problematiken der einzelnen Vorsorgewerke geben. Die umfassende Reform stellt die bestehende Struktur unseres Dreisäulensystems, das sich bewährt hat und in vielen Ländern als Beispiel für das stabilste System herangezogen wird, nicht infrage.

1.2 Ziele

• Das Leistungsniveau der Altersvorsorge muss erhalten bleiben.

• Das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge muss gesichert werden.

• Überschussverteilung, Aufsicht und Transparenz in der beruflichen Vorsorge müssen verbessert werden.

• Die Altersvorsorge muss an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu treffen. Diese beruht auf drei Säulen, nämlich der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge. Während die 1. Säule den