Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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Art. 42 Abs. 4

Der Begriff „Rentenalter“ wird durch den Begriff „Referenzalter“ ersetzt.

Inhaltlich wird an Absatz 4 nichts geändert, sondern lediglich präzisiert, dass ausschliesslich beim Vorbezug der ganzen Altersrente der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung erlischt. Bei einem teilweisen Vorbezug der Altersrente bleibt der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung dagegen bestehen.

Art. 42septies Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. b

Diese Präzisierung ist notwendig, da einzig beim Vorbezug der ganzen Altersrente, nicht aber bei einem teilweisen Vorbezug, der Anspruch auf einen Assistenzbeitrag erlischt. Zudem wird der Begriff „Rentenalter“ durch den Begriff „Referenzalter“ ersetzt.

Art. 74 Abs. 2

Der Begriff „Rentenalter“ wird durch den Begriff „Referenzalter“ ersetzt.

Art. 78 Abs. 2 (respektive Abs. 6 in der Version, welche am 1.1.2014 in Kraft treten wird )

Vgl. die Erläuterungen zu Artikel 104 AHVG.

Art. 80

Dieser Artikel handelt von der Überwachung des finanziellen Gleichgewichts der Invalidenversicherung und verweist auf die AHVG-Bestimmungen, konkret auf Artikel 43quinquies. Da dieser aber aufgehoben wird und ein Verweis deshalb nicht mehr möglich ist, muss der Text von Artikel 80 IVG entsprechend angepasst werden.

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …. (Bundesgesetz vom .... über die Reform der Altersvorsorge 2020)

a. Bundesbeitrag

Abs. 1: Um die gegenläufigen Auswirkungen der Entflechtung bei der AHV (Mindereinnahmen) und der IV (Mehreinnahmen) auszugleichen, soll eine einmalige Anpassung der beiden Bundesbeiträge vorgenommen werden. Dazu wird der Bundesbeitrag an die IV im Jahr nach deren Entschuldung um den Durchschnitt der Umlageergebnisse aus den beiden Vorjahren verringert, unter Beachtung eines Mindestbeitrags an die IV von 38 Prozent einer Jahresausgabe. Diese Koordination wird erst umgesetzt, wenn die IV wie erwartet finanziell konsolidiert ist und die Schulden bei der AHV zurückbezahlen kann.