Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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Flexibilisierung würde zudem den individuellen Bedürfnissen der Versicherten und der realen Arbeitsmarktsituation (vgl. Ziff. 2.1.3) besser gerecht werden.

Die Vereinheitlichung des Referenzalters bei 65 Jahren entspricht im Übrigen der realen Entwicklung in einigen Vorsorgeeinrichtungen, die dieses Referenzalter bereits in ihren Reglementen festgelegt haben. Für 18 Prozent der BVG-versicherten Frauen liegt das reglementarische Rentenalter heute bei 65 Jahren. In der beruflichen Vorsorge führt die Vereinheitlichung des Rentenalters bei 65 Jahren zu einer Erhöhung des Altersguthabens der Frauen und somit zu einer Rentenverbesserung von rund 4 bis 5 Prozent. Diese Verbesserung ergibt sich aus der längeren Dauer des Sparprozesses.

2.1.2.2 Schrittweise Anhebung des Referenzalters auf 65 Jahre

Wenn die Versicherten ihre Altersvorsorge früh genug planen und keine plötzlichen Änderungen ihres Vorsorgeplans in Kauf nehmen sollen, braucht es Übergangsbestimmungen für eine schrittweise Anhebung des Referenzalters auf 65 Jahre. Es wird deshalb vorgeschlagen, das Referenzalter der Frauen sowohl in der AHV wie auch im BVG von heute 64 jährlich um zwei Monate auf 65 Jahre anzuheben. Die Erhöhung setzt frühestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Änderung ein, so dass nach einer sechsjährigen Übergangszeit das Referenzalter der Frauen bei 65 Jahren liegt.

Das Referenzalter wird wie folgt gestaffelt angehoben:

Tabelle 2-1

Schrittweise Anhebung des Referenzalters auf 65 Jahre

Jahr Referenzalter

Inkrafttreten der Änderung 64 Jahre

+ 1 Jahr 64 Jahre und 2 Monate

2 Jahre 64 Jahre und 4 Monate

3 Jahre 64 Jahre und 6 Monate

4 Jahre 64 Jahre und 8 Monate

5 Jahre 64 Jahre und 10 Monate

6 Jahre 65 Jahre

Im Gegensatz zur 10. AHV-Revision und den beiden Vorlagen für die 11. AHV-Revision, sind keine Übergangsbestimmungen in Form von reduzierten Kürzungssätzen für den Vorbezug der Rente vorgesehen. Es wurde festgestellt, dass ein derartiges Vorgehen einen Anreiz darstellt, die Rente vorzubeziehen. Tatsächlich ist seit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen der 10. AHV-Revision, welche einen Kürzungssatz von 3,4 Prozent anstelle von 6,8 Prozent für die ersten Jahrgänge vorsahen, die von der Anhebung des Rentenalters von 63 auf 64 Jahren betroffen waren, der Anteil der Frauen, welche ihre Rente vorbeziehen, von 27,4 Prozent auf 11,4 Prozent gesunken und hat damit praktisch das Niveau der Männer erreicht, welches 10,4 Prozent beträgt.