Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten
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2.1.2.3 Finanzielle Auswirkungen der Erhöhung des Referenzalters
Die nachfolgende Tabelle 2-2 zeigt die finanziellen Auswirkungen der Anhebung des Referenzalters in der AHV für Frauen in ihrer zeitlichen Entwicklung, (Reduktion der Ausgaben und Erhöhung der Beitragseinnahmen) ausgehend von einem Inkrafttreten der Änderung im Jahr 2019 und einer Anhebung des Referenzalters der Frauen um zwei Monate jährlich.
Tabelle 2-2
Auswirkung der Anhebung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre
Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2013
Jahr Ausgaben Einnahmen Total
2019 0 00
2020- 139 6 -145
2021- 276 19 -295
2022- 409 34 -444
2023- 573 47 -620
2024- 719 63 -783
2025- 901 83 -984
2026-1 056 99 -1'155
2027-1 110 130 -1'240
2028-1 117 141 -1'258
2029-1 139 115 -1'254
2030-1 110 103 -1'213
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge bewirkt die Erhöhung des Referenzalters das Weiteräufnen von BVG-Altersguthaben sowie die Weiterführung des Invaliditätsschutzes um ein Jahr. Entsprechende finanzielle Auswirkungen könnten sich, je nach reglementarischer Ausgestaltung der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung, in der Erhöhung des massgebenden Altersguthabens zur Ermittlung der Hinterlassenen- und Invalidenleistungen ergeben sowie in der um ein Jahr längeren Ausrichtung von Invalidenleistungen, sofern diese reglementarisch bei Erreichen des Referenzalters in eine Altersleistung umgewandelt werden.36 Diese Verschiebungen dürften sich jedoch nur in einer äusserst geringfügigen Art und Weise finanziell bemerkbar machen, so dass auf entsprechende Berechnungen verzichtet wurde.
36 In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird die Invalidenleistung bei Erreichen des Referenzalters nicht in eine Altersleistung umgewandelt. Viele Reglemente von Vorsorgeeinrichtungen sehen aber ein solches System vor.