Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten

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auch die von gut verdienenden Selbstständigerwerbenden genutzte Möglichkeit aufgehoben, bei Einkäufen in ihre Vorsorgeeinrichtung die Hälfte des Einkaufs vom AHV-pflichtigen Einkommen abzuziehen. Das stellt die Gleichbehandlung von Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden her.

Verbesserungen des Versicherungsschutzes in der beruflichen Vorsorge

In der beruflichen Vorsorge ist nur obligatorisch versichert, wer ein Einkommen von gut 21 000 erzielt. Dieses Mindesteinkommen soll mit der Reform auf rund 14 000 Franken herabgesetzt werden. Damit werden rund 90 Prozent der Arbeitnehmenden obligatorisch im BVG versichert sein. Von Bedeutung ist diese Massnahme vor allem für Teilzeitbeschäftigte und für Personen mit mehreren Arbeitgebern, die dieses Mindesteinkommen bei jedem einzelnen Arbeitgeber erzielen mussten. In dieser Gruppe befinden sich sehr viele Frauen. Gekoppelt mit der Änderung des Koordinationsabzuges und der Anpassung des Referenzalters werden sich die BVG-Altersrenten dieser Frauen wesentlich verbessern. Zusammen mit den Leistungen der AHV werden viele Frauen neu in den Genuss einer Vorsorge kommen, die ihnen nicht nur den Existenzbedarf sichert, sondern häufig die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards möglich macht.

Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Sicherung der AHV

Nach dem für die Reform massgebenden mittleren Szenario benötigt die AHV ab dem Jahr 2020 erhebliche zusätzliche Mittel. Im Jahr 2030 liegt der zusätzliche Finanzierungsbedarf bei 8,6 Milliarden Franken. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen bei den Leistungen und den Beiträgen in der AHV kann dieser Finanzierungsbedarf nicht gedeckt werden. Es braucht eine gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 2 Prozentpunkte. Die erste Erhöhung um einen Prozentpunkt soll bei Inkrafttreten der Änderung erfolgen, die zweite auf dem Wege der Gesetzgebung, wenn es die finanzielle Lage der AHV nötig macht.

Mit der Wahl der Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle wird erreicht, dass die zusätzliche finanzielle Last auf die gesamte Bevölkerung verteilt wird und nicht nur die Aktiven die Kosten tragen. Sie vermeidet eine Erhöhung der Arbeitskosten und eine Benachteiligung beschäftigungsintensiver Wirtschaftszweige.

Nach der Vorlage des Bundesrats wird es keine Erhöhung der Mehrwertsteuer ohne die übrigen Reformmassnahmen und keine Reformmassnahmen ohne die Erhöhung der Mehrwertsteuer geben. Die beiden Pfeiler der Finanzierung der Altersvorsorge sind miteinander verbunden. Dies ist Voraussetzung für die Ausgewogenheit der Vorlage.

Interventionsmechanismus in schwierigen Zeiten

Die vorliegende Reform sorgt für die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der AHV. Für den Fall, dass die AHV erneut vor finanziellen Schwierigkeiten stehen sollte, sieht die Reform einen Interventionsmechanismus vor. Dieser soll die Liquidität des AHV-Fonds sicherstellen. In einer ersten Phase ist die Politik gefordert: Zeigt es sich, dass der Ausgleichsfonds der