Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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befürwortet, der konkret vorgeschlagene Interventionsmechanismus findet jedoch nur beschränkt vorbehaltslose Unterstützung (von mehreren Kantonen, den Mitteparteien, vom Städteverband, Bauernverband, Bäuerinnen- und Landfrauenverband und der IVSK). Die Massnahme stösst insbesondere bezüglich der automatischen Massnahmen (2. Stufe des Mechanismus) auf Widerstand. Ein Teil lehnt Automatismen grundsätzlich ab, andere opponieren entweder gegen ein automatisches Aussetzen der Rentenanpassungen oder gegen mögliche Beitragserhöhungen. Als alternative Stabilisierungsregel wird eine Anbindung an eine schrittweise Referenzaltererhöhung vorgeschlagen, evtl. zusammen mit einer zusätzlichen Finanzierung über MWST.
Kantone
Zum Interventionsmechanismus äussert sich etwas mehr als die Hälfte der Kantone. 8 Kantone (SZ, FR, GR, AI, JU, SO, BS, VS) unterstützen den vorgeschlagenen Interventionsmechanismus, mehrere erklären sich mit dem Grundsatz eines Interventionsmechanismus einverstanden (LU, NW, TI). GL und SH schliessen sich der Meinung der FDK an, welche den Vorschlag grundsätzlich begrüsst, aber auf mögliche nachteilige Kostenentwicklungen bei den EL hinweist. BE unterstützt das Bestreben, die Liquidität in schwierigen Zeiten zu stützen, erachtet jedoch den Verzicht auf eine Rentenanpassung als nicht sachgemäss. Sofern die Interventionsregeln demokratisch beschlossen werden, ist VD mit dem Mechanismus grundsätzlich einverstanden. Für den Fall, dass der Prozess eine festgelegte Frist (z.B. 18 Monate) überschreitet, stimmt VD einer leichten Beitragserhöhung zu. Die eingeschränkte Rentenanpassung stösst hingegen auf vehementen Widerstand. NE und GE lehnen die Massnahme ab, mit der Begründung, die Belastung werde durch das Aussetzen der Rentenanpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung auf die Kantone abgewälzt. Für NE handelt es sich um nichts anderes als eine Rentenkürzung, die den Reformzielen widerspricht. GE hält den Mechanismus zwar für vertretbar, findet aber, er gehöre in eine separate Vorlage, weil er die gesamte Reform gefährden könnte.
Politische Parteien und Parteigruppierungen
Von mehreren in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien kommen positive Signale zur Einführung eines Interventionsmechanismus, wenn auch nicht vorbehaltslos zum vorgeschlagenen Mechanismus. Die BDP erachtet einen Mechanismus zur Schuldenbremse als wichtige Forderung und strebt ein Modell an, welches im Sinne eines Automatismus den Zeitpunkt des Handlungsbedarfs vorgibt und gleichzeitig Bundesrat und Parlament den Auftrag und die Möglichkeit gibt, zu intervenieren. Für die CVP ist wichtig, dass ein solcher Mechanismus die Opfersymmetrie wahrt. Eine zweistufige Schuldenbremse, wie sie bereits in der 11. AHV-Revision eingeführt werden sollte, stellt für sie eine Option dar. Stufenweise Stabilisierungsmechanismen sollen die Regierung und das Parlament verpflichten, bei Erreichen gewisser Werte Massnahmen zu ergreifen. Die glp begrüsst den vorgeschlagenen Interventionsmechanismus als fair und ausgewogen. Dieser sei insofern nicht bindend, da die Politik jederzeit andere wirksame Massnahmen beschliessen kann. Um keine Rentensenkung in Kauf nehmen zu müssen, könnte sie sich als alternative Massnahme die Erhöhung des Referenzalters vorstellen. Die EVP begrüsst den vorgeschlagenen Mechanismus und erachtet es als entscheidend, dass die automatisch vorgesehenen Massnahmen die Opfersymmetrie wahren. Diese Voraussetzung sei mit dem Vorschlag des Bundesrates erfüllt.
Auf Ablehnung stösst der Vorschlag bei der FDP, SVP, SPS, GPS und der PdA. Die FDP und SVP befürworten zwar grundsätzlich Stabilisierungsmechanismen, favorisieren jedoch andere Formen. Die FDP wehrt sich gegen eine Erhöhung der Lohnnebenkosten und schlägt als Schuldenbremse eine schrittweise Anhebung des Rentenalters um maximal 24 Monate, zwingend gekoppelt mit einer MWST-Erhöhung von maximal 0,4 %, vor. Die Einführung einer AHV-Schuldenbremse soll zudem prioritär erfolgen (Inkrafttreten 2018). Für die SVP steht als Schuldenbremse eine moderate und schrittweise Erhöhung des Referenzalters