Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 69Fedlex · Ergebnisbericht

und einer Änderung des Systems der Hinterlassenenrenten verzichtet wird. AVIVO und FSR wollen von einer MWST-Erhöhung („antisozial“, „bestraft die Senioren“) nichts wissen, können sich indessen eine Erhöhung der Beiträge vorstellen (FSR), sei es auf sämtlichen Einkommen, wie etwa Bonuszahlungen und andern Privilegien, sowie auf Kapitalerträgen und –gewinnen (AVIVO). Pro Senectute (PS) begrüsst die MWST-Erhöhung, wünscht aber, dass die Mehrbelastung für die Rentnerinnen und Rentner bei der Festlegung des Existenzminimums für die EL berücksichtigt wird. Mehrere Behindertenorganisationen (DOK, PI,

PMS, SzBlind, Blinden- und Sehbehindertenverband und Retina Suisse, SPV) ziehen

die Erhöhung der Mehrwertsteuer einer Erhöhung der Lohnbeiträge vor. Sie unterstützen den Vorschlag einer schrittweisen Erhöhung um maximal 2 Prozent, da die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz relativ niedrig sind und die Erhöhung der MWST die zunehmende Gruppe der Altersrentnerinnen und Altersrentner einschliesst, was eine Solidarität unter den Generationen sicherstellt. Als alternative Finanzierungsmöglichkeiten müssten nach Ansicht der DOK eine Erbschaftssteuer oder die Tobin-Steuer geprüft werden. Auch AGILE und Procap regen an, nicht nur auf die MWST zu setzen, sondern auf weitere Finanzierungsquellen wie Erbschaftsteuer oder die Tobin-Steuer. Die DOK sowie weitere der erwähnten Behindertenorganisationen sind zudem der Auffassung, dass die erstmalige Erhöhung der MWST um 1 % nicht zwingend an eine Reform der Hinterlassenenrenten geknüpft werden soll. Procap spricht sich gegen die Verknüpfung der Erhöhung der MWST mit einem Referenzalter 65/65 und Einschränkungen bei den Hinterlassenenrenten aus.

Für Angestellte Schweiz ist es eine mögliche Finanzierungsquelle, sie muss aber zweckgebunden sein. Die Dachorganisation der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) anerkennt (anlehnend an die Stellungnahme von PK-Netz) den Bedarf nach einer Zusatzfinanzierung für die AHV und erachtet die Erhöhung der MWST als eine der möglichen Zusatzfinanzierungen. Der vpod unterstützt (wie der SGB) die Erschliessung neuer Finanzierungsquellen, etwa diejenige der MWST, und plädiert zugleich für die Schaffung einer nationalen Erbschaftssteuer zugunsten der AHV und kann auch eine Erhöhung der Beitragssätze akzeptieren, wenn ein Zusatzfinanzierungsbedarf besteht. Für die KAB ist die schrittweise Zusatzfinanzierung mit MWST denkbar. Die EKFF spricht sich für eine proportionale Erhöhung der MWST aus, weil sie das Budget der Familien weniger stark belastet.

Mit Ausnahme des SSR und des SVS befürworten alle, die dazu Stellung nehmen, eine proportionale Erhöhung (WIDE, VASOS, EKFF, vpod und die Behindertenorganisationen).

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

Die SKPE geht davon aus, dass ab 2020 zusätzliche Mittel benötigt werden und kann sich eine Erhöhung der MWST vorstellen („finanzielle Last wird auf gesamte Bevölkerung verteilt“), jedoch nur bei ausgewiesenem Bedarf und nicht auf Vorrat. Einer Verknüpfung der MWST-Erhöhung mit den Reformvorschlägen (gemäss ihren Änderungswünschen) können sie zustimmen. SVV und SIBA erachten eine Finanzierung des AHV-Defizits über eine Erhöhung der MWST grundsätzlich als sinnvoller als über Lohnbeiträge, jedoch nicht auf Vorrat (SIBA). Zudem seien die Auswirkungen im Auge zu behalten, da eine Erhöhung der MWST auch für andere Sozialversicherungen in Betracht gezogen werde. Eine stufenweise Erhöhung des Referenzalters würde die Finanzierungslücke verringern. PK-Netz anerkennt den Bedarf nach einer Zusatzfinanzierung und erachtet die proportionale Erhöhung der MWST als eine der möglichen Massnahmen. Der ASIP nimmt zur vorgeschlagenen Erhöhung der MWST nicht explizit Stellung, erachtet die Massnahme als Bestandteil des Gesamtpaketes als prüfenswert. In jedem Fall aber sollte die MWST, wenn überhaupt, nur moderat angepasst werden. Zudem beantragt ASIP, die Verknüpfung mit der Revision des Systems der Hinterlassenenrenten zu streichen. Der VVP lehnt den Vorschlag als zu teuer ab. Wenn man die Leistungen den vorhandenen Mitteln anpassen würde statt umgekehrt, könnte mit einer weitaus geringeren MWST-Erhöhung operiert werden. inter-pension beurteilt die finanziellen Folgen der vorgeschlagenen Massnahmen mit Mehreinnahmen über