Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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die MWST und die flankierenden Massnahmen als zu teuer und fordert Sparmassnahmen bei der AHV, etwa eine schnellere Einführung des gleichen Referenzalters für Frauen und Männer. Treuhand Suisse verwirft den Vorschlag einer MWST-Erhöhung um maximal 2 % vehement, weil dies den Konsumenten bestraft, indem seine Kaufkraft vermindert wird.
Übrige
Die vorgeschlagene Massnahme wird von zwei Privatpersonen als sozial und ausgewogen beurteilt (M.M. und T.B.). Für FER ist die Finanzierung gemäss Vorschlag jedenfalls akzeptabler als eine Beitragserhöhung, sie sollte jedoch mit einer Rentenalterhöhung gekoppelt werden. Unter der Voraussetzung, dass die 0,4 % MWST zugunsten der IV Ende 2017 aufgehoben werden, sei eine lineare Erhöhung des ersten Mehrwertsteuerprozents sinnvoller. Sollte sich eine MWST-Erhöhung um einen weiteren Prozentpunkt als notwendig erweisen, könnte diese hingegen proportional erfolgen. Ebenrain-Konferenz und transfair erachten eine Anhebung der MWST als gangbaren Weg, als ein Opfer, das für eine sichere AHV zu erbringen sei. Eine moderate Anhebung beeinträchtige die Lebensqualität weniger als Rentenkürzungen oder Rentenaltererhöhungen (Ebenrain-Konferenz) bzw. es sei gerechtfertigt, auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner mit einer proportionalen Erhöhung in die Pflicht zu nehmen, wobei die Bedingungen für das zweite MWST-Prozent bereits zum Voraus in einem Interventionsmechanismus zu regeln seien (transfair). Suisseculture anerkennt (anlehnend an die Stellungnahme des SGB) den Bedarf nach einer Zusatzfinanzierung für die AHV und erachtet eine proportionale Erhöhung der MWST als eine der möglichen Zusatzfinanzierungen. Nur als ultima ratio kommt der Vorschlag für Suissetec (und nicht im Umfang von 2 %) und für hotelleriesuisse (mit den Zusatzbedingungen wie SAV/economiesuisse) in Frage. Die SGHVR regt an, wenigstens eine teilweise Beitragserhöhung zu prüfen, weil sich sonst die AHV zu stark vom Versicherungsprinzip wegbewegen würde. Die SKOS (ebenfalls Caritas) regt an, weitere Finanzierungsmöglichkeiten (wie Erbschaftssteuern) zu prüfen, weil die MWST die Armutsgefährdeten stärker treffe. 9 Mitgliederverbände des SGV, mit grösstenteils gleichlautenden Stellungnahmen, (SBC, SFF,
Spirituosenverband, Schuhhändler-Verband, VSCS, VTS, Fromarte, coiffuresuisse,
interieursuisse) lehnen jede Erhöhung des MWST-Satzes kategorisch ab mit der Begründung, dass höhere indirekte Steuern die Kaufkraft verringern, den Konsum schmälern und Arbeitsplätze gefährden. Ähnlich argumentierend lehnt das cp den Vorschlag ab. GastroSuisse könnte derzeit einer MWST-Erhöhung nicht zustimmen; eine solche würde ihre Margen noch weiter schmälern. Im Übrigen beurteilen sie die in der Vorlage kalkulierten MWST-Sätze als teilweise irreführend. Sollte die MWST-Erhöhung mehrheitsfähig sein, dann stimmen sie nur einer linearen Erhöhung zu. Zwei Privatpersonen (O.B. und M. Z.) lehnen die vorgeschlagene Massnahme ab.
4.13 Interventionsmechanismus in der AHV
Ein Interventionsmechanismus für die AHV soll sicherstellen, dass bei einer drohenden finanziellen Schieflage rechtzeitig Stabilisierungsmassnahmen in Angriff genommen werden. Er wirkt mit zwei Schwellenwerten. Bei Erreichen der ersten Schwelle (AHV-Fonds sinkt voraussichtlich innerhalb von 3 Jahren unter 70 Prozent einer Jahresausgabe) muss der Bundesrat Stabilisierungsmassnahmen vorschlagen (politischer Auftrag). Bei Erreichen der zweiten Schwelle (AHV-Fonds sinkt tatsächlich unter 70 Prozent und Umlageergebnis weist während zweier Jahre ein Defizit von mehr als 3 Prozent auf), muss der Bundesrat vordefinierte Massnahmen ergreifen (Automatismus): Ausgabenseitig schränkt der Bundesrat die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung ein und einnahmeseitig erhöht er die Lohnbeiträge.
91 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich zu diesem Thema. Die Einführung einer Schuldenbremse zur langfristigen Sicherung der AHV wird zwar von über 50 Teilnehmenden