Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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fende Solidarität schafft, nicht von vornherein ab, sie würde aber eine Erbschaftssteuer (im Sinne der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“) bevorzugen; als Zusatzmöglichkeit könnten die Lohnbeiträge erhöht werden. Die EVP ist nicht bereit, die MWST ohne Not zu erhöhen, ist aber nach Einführung einer Erbschaftssteuer und wenn deren Einnahmen sowie die Zuwanderung nicht ausreichen, um die demografische Entwicklung auszugleichen, bereit, Hand zu bieten für eine moderate Erhöhung (maximal 1 %). Für die EVP steht jedoch fest, dass eine Erhöhung der MWST höheren Lohnprozenten vorzuziehen ist. Die GPS stimmt einer proportionalen MWST-Erhöhung um einen Prozentpunkt zu, weil sie alle Generationen treffe, würde aber eine gemischte Finanzierung der AHV vorziehen. Dazu müssten neben der nur sparsam einzusetzenden MWST weitere Steuereinnahmen gefunden werden, zum Beispiel eine Steuer auf grosse Erbschaften oder eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer. Auch eine Erhöhung der Lohnbeiträge wäre denkbar. Für die BDP ist eine moderate Erhöhung der MWST akzeptabel. Auf der Beitragsseite (Lohnprozente) ist eine Ausweitung zu verhindern. Die Erhöhung der MWST muss ihrer Ansicht nach schrittweise erfolgen und an klare Bedingungen geknüpft sein; eine mögliche MWST-Erhöhung „auf Vorrat“ gehöre klar zu den reformgefährdenden Elementen. Die FDP ist einverstanden mit einer maximalen Erhöhung der MWST um 0,6 %, jedoch zwingend gekoppelt an eine Flexibilisierung und Angleichung des Rentenalters für Frauen und Männer (nicht zwingend mit Anpassung Witwenrenten). Eine weitere MWST- Erhöhung von maximal 0,4 % würde sie im Rahmen einer AHV-Schuldenbremse unterstützen, jedoch zwingend gekoppelt mit einer schrittweisen Anhebung des Rentenalters um maximal 24 Monate. Die SVP lehnt Steuererhöhungen in jeglicher Form, also auch eine MWST-Erhöhung, ab. Hingegen soll das seit dem 1. Januar 1999 erhobene zusätzliche MWST-Prozent zugunsten der AHV dieser vollständig gutgeschrieben werden und nicht zu 17 % den Umweg über die allgemeine Bundeskasse nehmen. Die PdA stellt sich kategorisch gegen eine Erhöhung der MWST, die sie als unsoziale Steuer bezeichnet, zumal nicht das ganze MWST-Prozent an die AHV fliessen würde. Sie würde eine Finanzierung der AHV über höhere Lohnbeiträge für alle Einkommen bevorzugen.
Von den Parteigruppierungen anerkennt die SP60+, dass zusätzliche Mittel notwendig sind, und favorisiert eine Finanzierung über allgemeine Steuereinnahmen und Erbschaftssteuern. Die PSG 60+ akzeptiert eine Zusatzfinanzierung über MWST nicht, sondern würde eine Erhöhung der Beiträge befürworten. Die CVP-F hält eine proportionale Erhöhung der MWST um zwei Prozentpunkte in zwei Schritten, die die finanzielle Belastung auf die gesamte Bevölkerung verteilt und die Konsumgüter weniger stark belastet, für unumgänglich. Für die bürgerlichen Jungparteien (JCVP, Junge SVP, JSVP Aargau und Jungfreisinnige) ist eine MWST-Erhöhung höchstens als ultima ratio denkbar. Sie befürchten, dass damit nur Reformdruck genommen würde. Aus ihrer Sicht müssen die Parameter an die demografische Entwicklung so angepasst werden, dass keine Zusatzfinanzierung über die MWST notwendig ist. Die SVP Senioren Kanton Bern lehnen wie die Mutterpartei eine MWST-Erhöhung ab. Von den Parteigruppierungen stimmt niemand einer Koppelung zwischen MWST-Erhöhung und andern Reformschritten zu, sei es, weil sie die MWST-Erhöhung ablehnen oder die andern Reformschritte.
Behörden und verwandte Institutionen
Die FDK erachtet eine Finanzierung über die MWST als sinnvoller als über eine Erhöhung der AHV-Beiträge. Die Mehrbelastung durch die Taxe occulte (Schattensteuer) ist für die Kantone das kleinere Übel als eine Einschränkung der Steuerhoheit und eine Erosion des Steuersubstrats, wogegen sich die FDK kategorisch wehrt.
Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Städteverband erachtet die Erhöhung der MWST als gangbaren Weg und begrüsst den Vorschlag, dass die Erhöhung stufenweise erfolgen soll und auf maximal 2 Prozent begrenzt ist. Auch die Verknüpfung (MWST-Erhöhung mit Referenzalter 65 und den vorgesehenen