Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

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Wirkungsanalyse

Das Bürgschaftswesen unterstützt die KMU erfolgreich, indem es KMU ermöglicht, Darlehen zu erhalten, welche die Banken ihnen andernfalls nicht gewähren würden. Damit sichert das Bürgschaftswesen deren Gründung, Nachfolgeregelung und erlaubt die Vergrösserung der Firma. Das Bürgschaftswesen stellt primär ein gewerbepolitisches Förderinstrument mit einer starken Verankerung im ländlichen Raum dar. Ende 2011 boten die mit Bürgschaften unterstützten Firmen insgesamt 22‘179 Arbeitsplätze an. Zum gleichen Zeitpunkt wurden 1‘774 Lernende beschäftigt. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen leistet somit auch einen Beitrag zur Berufsbildung. Die Konkursquote der Firmen mit Bürgschaften liegt nur wenig über der Konkursquote aller KMU der entsprechenden Grösse.

Die in den Firmen beschäftigten Mitarbeitenden zahlen via ihre Einkommenssteuern ca. 13 Millionen Franken direkte Bundessteuern. Zudem erhält der Bund laut den Evaluatoren von den unterstützten Firmen rund 13 Millionen Franken an Unternehmensgewinnsteuern pro Jahr. Die generierte Wertschöpfung der unterstützten Firmen beträgt rund 1.7 Milliarden Franken. Die Firmen fragen zudem um Vorleistungen nach, was zu einer zusätzlichen, induzierten Wertschöpfung führt.

Die Mitnahmeeffekte sind bei diesem Instrument insgesamt klein. KMU nutzen Bürgschaften meist nur dann, wenn sonst keine Finanzierungen gewährt würden. Andererseits dürften die Verdrängungseffekte recht gross sein. Langfristig würden die entsprechenden Arbeitsplätze ohne die Existenz der mit Bürgschaften unterstützten Firmen gesamtschweizerisch betrachtet trotzdem existieren, allerdings nicht notwendigerweise bei den entsprechenden Kleinunternehmen und wohl auch nicht in den betroffenen Regionen.

Über zehn Prozent der seit 2007 gewährten Bürgschaften schöpft das heutige Limit von 500'000 CHF aus.

Vollzug

Die Vollzugsevaluation hat verschiedene positive Aspekte des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens aufgezeigt, gleichzeitig aber auch auf Schwachstellen und Verbesserungspotenzial aufmerksam gemacht. Die vom Bund bei der Lancierung des neuen Bürgschaftswesens im Jahre 2007 gesetzten quantitativen Zielvorgaben wurden erfüllt. Das Vertrauen in das Bürgschaftswesen konnte gestärkt werden.

Von den 29 Empfehlungen der Evaluatoren konnten bis heute 20 umgesetzt oder teilweise umgesetzt werden. Zahlreiche Empfehlungen konnten in die neuen Finanzhilfeverträge 2012-2015 integriert werden. So wurde u.a. ein Controlling, Reporting und Monitoring System eingeführt.

Schlussfolgerungen und Prüfung von Anpassungen

Die Evaluatoren ziehen insgesamt eine positive Bilanz über die Wirksamkeit des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens. Auch der Bundesrat stellt fest, dass sich das Bürgschaftswesen positiv entwickelt hat und auf einer guten und soliden Grundlage steht.

Im Rahmen der Evaluation hat der Bundesrat auch die Frage einer Erhöhung der heutigen Bürgschaftslimite von 500‘000 Franken eingehend prüfen lassen. Die verschiedenen Evaluationen konnten dabei die Notwendigkeit einer Limitenerhöhung nicht einheitlich aufzeigen. Verschiedene Studien des SECO wie auch die Arbeitsgruppe "Kreditmarkt KMU" des Bundes und verschiedener Wirtschaftsverbände kommen zum Schluss, dass der Kreditmarkt KMU insgesamt funktioniert. Bei einem insgesamt funktionierenden Kreditmarkt für KMU ist von einem Ausbau staatlicher Interventionen grundsätzlich abzusehen. Auch wenn die Limite seit 1999 unverändert geblieben ist, wäre diese teuerungsbedingt mit rund 550‘000 Franken heute nur unwesentlich höher.

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