Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
schaften bei, kündigten aber andererseits gleichzeitig ihren Ausstieg aus dem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen an.
Der markante Rückgang des Bürgschaftsvolumens nach dem Ausstieg der Grossbanken von rund 400 Millionen Franken 1995 auf noch knapp 200 Millionen Ende der 90er Jahre sowie eine generell erhöhte Risikoaversion in der Kreditvergabepolitik gaben Anlass, das Bürgschaftswesen grundsätzlich zu hinterfragen. In Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro BHP wurde deshalb 1995 eine Strukturanalyse17 erstellt. Die Schwächen des Bürgschaftswesens wurden identifiziert und ein neues Modell entwickelt. Dabei galt es, einen Ausgleich zu finden zwischen den Effizienzkriterien (Vereinfachung des Systems, Vereinheitlichung der Abläufe, systematischere Handhabung, Verbesserung der Kontrolle, etc.) und der dezentralen, föderalistischen Struktur des Bürgschaftswesens. Nach einem langwierigen Prozess wurde anfangs 1999 die neue Organisation „Bürgschaft2000plus“ gebildet.
„Bürgschaft2000plus“18 war ein Netzwerk zwischen der GBZ und neun rechtlich unabhängigen gewerbeorientierten Bürgschaftsgenossenschaften19 (nicht beteiligt war die Bürgschaftsgenossenschaft Genf). Überstieg die benötigte Bürgschaft 150‘000 Franken konnte die Bürgschaftsgenossenschaft bei der GBZ die Zusicherung einer Verlustübernahme von maximal weiteren 350‘000 Franken einholen. Das Verlustrisiko des Bundes blieb unverändert bei 50 respektive 60 Prozent der ersten 150‘000 Franken. Die KMU konnten so von einer maximalen Bürgschaft von 500‘000 Franken profitieren.20 Zusätzlich bestand die Möglichkeit kumulativ eine Berghilfebürgschaft in der Höhe von 500‘000 Franken zu vergeben. In diesen Fällen konnten KMU bis 1 Million Franken verbürgte Kredite erhalten.
Unabhängig vom Netzwerk „Bürgschaft2000plus“ tätig war die SAFFA, die Bürgschaftsorganisation für Frauen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1932 war die Anzahl der jährlich bewilligten Bürgschaftsgesuche von anfänglich rund 50 bewilligten Gesuchen kontinuierlich rückläufig bis ins Jahr 1997, in dem nur gerade ein Gesuch bewilligt wurde. Nach einer Professionalisierung der Strukturen nahmen die bewilligten Gesuche wieder zu.
Die in den Jahren 1997 bis 1999 erfolgte Restrukturierung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens reichte nicht aus, um die Grossbanken zur Rückkehr ins System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens zu bewegen.21 Dies führte zu einer Stagnation beim Bürgschaftsvolumen.
Angesichts dieser Entwicklung reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) am 16. November 1999 ein Postulat betreffend die Stärkung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens22 ein. Darin lud sie den Bundesrat ein, den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag zur Stärkung des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens zu unterbreiten. Insbesondere sollte eine Erhöhung des Engagements des Bundes bei Bürgschaftsverlusten und mittels nachrangiger Darlehen an die gewerbeorientierten Bürgschaftsgenossenschaften geprüft werden.
Der vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 2001 beauftragte externe Experte Dr. Renatus Gallati kam in seiner Studie23 betreffend die KMU-Finanzierung zum Schluss, dass das neue System „Bürgschaft2000plus“ zwar weiterhin einige strukturelle Defizite besass (uneinheitliche räumliche Gebietsaufteilung, uneinheitliche Praxis bei der Prüfung der Gesuche). Er
17 Hanser, Kuster (1995) 18 Begleitgruppe ‚Bürgschaft 2000‘ (1996) 19 Regionale Bürgschaftsgenossenschaft Basel, Ostschweiz, Bern, Solothurn, Freiburg, Luzern, Waadt, Neuenburg, Wallis 20 500‘000 Franken im Jahr 1999 entsprechen 2012 inflationsbereinigt 551‘050 Franken. 21 WBF (1999) 22 Po. 99.3577 23 Gallati (2001) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 8/51