Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

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bewertete das System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens aber grundsätzlich als tauglich und wichtig für die Finanzierung der KMU.

In Beantwortung des Postulats der WAK-N veröffentlichte der Bundesrat am 2. Juli 2003 einen Bericht24 und am 31. März 2004 einen Zusatzbericht.25 Darin wurden verschiedene Varianten vorgeschlagen, welche von einem Ausstieg bis zu einer Stärkung und Rekapitalisierung des Systems reichten. Die WAK-N entschloss sich in der Folge dazu, mittels einer parlamentarischen Initiative26 eine neue gesetzliche Regelung für die Unterstützung der gewerbeorientierten Bürgschaftsgenossenschaften vorzuschlagen.27 Im Rahmen einer Arbeitsgruppe beteiligten sich die interessierten Kreise (Banken, Bürgschaftsorganisationen, Wirtschaftsverbände und SECO) an der Erarbeitung eines Konzepts für eine verbesserte KMU-Finanzierung.28 Diese Initiative führte zum Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen.29 Das neue System trat im Juli 2007 in Kraft.

2.2 Das Bürgschaftswesen seit der Revision im Jahr 2007

2.2.1 Das System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens

Das im Juli 2007 in Kraft getretene Bundesgesetz30 enthält folgende Anpassungen und neue Elemente:

a) Die Beteiligung des Bundes an den Bürgschaftsverlusten der Bürgschaftsorganisationen wurde von 50 oder 60 Prozent allgemein auf 65 Prozent erhöht.

b) Die maximale Limite für die Verlustbeteiligung des Bundes wurde von 150‘000 Franken auf 500‘000 Franken angehoben. Aus Sicht der nachfragenden KMU blieb die Höchstlimite grundsätzlich unverändert. Die Möglichkeit der Kumulation mit einer Berghilfebürgschaft wurde ausgeschlossen, was in den betroffenen Fällen zu einer Reduktion der kumulierten Höchstlimite von 1 Million auf 500‘000 Franken führte.31

c) Die Beiträge des Bundes an die Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen wurden von gut 200‘000 Franken auf maximal 3 Millionen Franken pro Jahr erhöht.

d) Die Zahl der anerkannten Bürgschaftsorganisationen wurde von zehn auf vier reduziert: die Coopérative romande de cautionnement – PME (Cautionnement romand), die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte (BG Mitte), die Bürgschaftsgenossenschaft Ost (BG Ost)32 sowie die Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen (SAFFA).

e) Ein Rahmenkredit von zehn Millionen Franken wurde bereitgestellt, um die Genossenschaften bei der Rekapitalisierung zu unterstützen. Davon wurden acht Millionen Franken für rückzahlbare nachrangige Darlehen verwendet. Diese gingen mit sieben Millionen Franken an die BG Mitte (aufgeteilt in zwei nachrangige Darlehen von drei bzw. vier Millionen Franken) und eine Million Franken an den Cautionnement romand.

f) Für die Finanzierung der vom Bund übernommenen Bürgschaftsverluste wurde für die Periode 2007-2010 ein Rahmenkredit von 30 Millionen Franken bereitgestellt.

24 Bundesrat (2003) 25 Bundesrat (2004) 26 Pa.Iv. 05.449 27 WAK-N (2005), Bundesrat (2006/1) 28 Arbeitsgruppe des SECO (2004) 29 30 WBF (2007) 31 SR 951.251, Art. 4, Abs. 2 32 Seit 2013 heisst die ehemalige OBTG neu BG Ost. 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 9/51