Rapport sur les résultats

Consultation 2013/4: Limitation de l'admission des fournisseurs de prestations à pratiquer à la charge de l'assurancemaladie obligatoire (OLAF) · 55 pages

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gen wäre diese Massnahme für den ärztlichen Nachwuchs in der ambulanten Medizin äusserst kontraproduktiv. Ausgebildete Ärztinnen und Ärzte müssten in stationären Strukturen und im angestellten Verhältnis verharren und könnten keine Perspektiven für die Aufnahme einer eigenständigen Tätigkeit als Niedergelassene entwickeln. An einer solchen Perspektivenlosigkeit gerade des schweizerischen Nachwuchses kann niemand ein Interesse haben. Unter dem ökonomischen und volkswirtschaftlichen Aspekt gesehen hiesse dies ferner für die Zukunft, dass die Patienten aufgrund der absehbar immer prekäreren medizinischen Versorgungssituation im ambulanten Bereich in die ungleich teurere Versorgung im spitalambulanten Bereich ausweichen müssten. Was wiederum bedeutet, dass mit der Wiedereinführung des Zulassungsstopps die Gesundheitskosten mit dieser Massnahme weiter steigen würden und keinesfalls sinken, wie dies von der Politik versprochen wird! Ein weiteres, grundsätzliches Argument kommt hinzu: die vollständige Abschottung des Marktes gegenüber neuen Konkurrenten lässt sich mit der Wirtschaftsfreiheit und insbesondere dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen nicht mehr länger vereinbaren. Schliesslich dauert der dereinst als Provisorium vorgesehene Zulassungsstopp nunmehr ― mit einem kurzen Unterbruch ― seit über 10 Jahren an und soll nun für drei Jahre weitergelten. Die fast unveränderte Wiedereinführung des bis vor kurzem geltenden Zulassungsstopps ist im Hinblick auf die verfassungsmässig geschützte Wirtschaftsfreiheit der insbesondere jungen Ärztinnen und Ärzte nicht tragbar. Einer ganzen Generation von Ärztinnen und Ärzte wird damit die Perspektive genommen. Dies ist nicht akzeptabel.

Grundsätzlich würden wir eine kantonale Ressourcenplanung und -steuerung als sinnvoll erachten, aber nur wenn die grösstmögliche Optimierung bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben ist und die Leistungserbringer von den Kantonen insbesondere bei der Abklärung des Bedarfs mit einbezogen werden. Dazu gehört vor allem auch eine valable und funktionierende Datengrundlage. Diesen Grundforderungen der kantonalen Ärzteschaft wird mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf in keiner Weise entsprochen. Ohne Daten gibt es indes keine sinnvolle Planung und damit auch keine bedarfsoptimierte Ressourcensteuerung. Wir sind daher dediziert der Ansicht, dass eine Planung aufgrund von Zahlen, welche den Umfang der effektiv erbrachten Leistungen nicht berücksichtigen, zu gravierenden Verzerrungen, unerwünschten Fehlentwicklungen und unter Umständen zu unerwarteten regionalen oder lokalen Versorgungsengpässen führen wird. Wir sind der Überzeugung, dass eine sinnvolle Planung nur aufgrund von verlässlichen Zahlen erfolgen kann und fordern deshalb, dass bei der Abklärung der Frage, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, vorgängig die Beurteilung der Leistungserbringer- und Berufsverbände basierend auf der bestehenden ärzteeigenen Datensammlung eingeholt werden muss. Wie Sie vorliegender Stellungnahme entnehmen können, erachten wir diese Verordnung im Sinn einer anzustrebenden Versorgungsplanung und Steuerungsmöglichkeit zur Sicherstellung der medizinischen Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung als absolut untauglich. Wir sind der Überzeugung, dass eine sinnvolle Planung nur aufgrund von verlässlichen Zahlen und definierten Planungsinstrumenten sowie unter zwingendem Einbezug des spitalambulanten Bereichs erfolgen kann.

Sollte die Wiedereinführung des Zulassungsstopps per 1. April 2013 mit diesen gesetzlichen Grundlagen erfolgen, fordern wir, dass der Kanton bei der Abklärung der Frage, ob eine Unter oder Überversorgung vorliegt, vorgängig die Beurteilung der Leistungserbringer- und Berufsverbände basierend auf der bestehenden ärzteeigenen Datensammlung einholen muss. Grundsätzlich soll bei der kantonalen Ressourcenplanung und -steuerung die grösstmögliche Optimierung bei den zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu treffenden Massnahmen gegeben sein. Dazu gehört auch die Definition von Qualitätskriterien für eine qualitativ hochstehende medizinische Versor-