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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 1 N

Abschnitt: Sicherheitsabstände

Artikel: Abstände auf Perrons Ausgabe: 02.07.2006

N O R M A L S P U R

AB 21.2

1 Definition

Auf Perrons wird zum Schutz von Personen vor fahrenden Zügen zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

– Gefahrenbereich,

– Sicherer Bereich.

2 Gefahrenbereich

2.1 Der Gefahrenbereich wird ab Gleisachse mit Rücksicht auf die Durchfahrgeschwin-

digkeit der Züge und die örtlichen Gegebenheiten definiert.

2.2 In der Regel ist der Gefahrenbereich wie folgt definiert:

Mindestabstand Durchfahrgeschwindigkeit (v) [km / h] von Gleisachse [m]

vmax Güterzüge vmax Reisezüge vmax aerodynamisch gut

(in der Regel V1) (in der Regel V1) profilierte Züge (V1)

A R N

0 - 90 0 - 100 2,20 91 - 100 101 - 120 (0 -160 : 2,30 nicht massgebend)

101 - 110 121 - 140 2,50 111 - 120 141 - 160 161 - 180 2,70 (siehe Ziff. 2.3) 161 - 200 181 - 200 3,00

Durchfahrten mit v > 200 km/h an den den Reisenden frei zugänglichen Perrons sind nicht zulässig.

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Zugreihe (RADN)

Fortsetzung Blatt Nr. 2 N