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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 1 N
Abschnitt: Sicherheitsabstände
Artikel: Abstände auf Perrons Ausgabe: 02.07.2006
N O R M A L S P U R
AB 21.2
1 Definition
Auf Perrons wird zum Schutz von Personen vor fahrenden Zügen zwischen folgenden Bereichen unterschieden:
– Gefahrenbereich,
– Sicherer Bereich.
2 Gefahrenbereich
2.1 Der Gefahrenbereich wird ab Gleisachse mit Rücksicht auf die Durchfahrgeschwin-
digkeit der Züge und die örtlichen Gegebenheiten definiert.
2.2 In der Regel ist der Gefahrenbereich wie folgt definiert:
Mindestabstand Durchfahrgeschwindigkeit (v) [km / h] von Gleisachse [m]
vmax Güterzüge vmax Reisezüge vmax aerodynamisch gut
(in der Regel V1) (in der Regel V1) profilierte Züge (V1)
A R N
0 - 90 0 - 100 2,20 91 - 100 101 - 120 (0 -160 : 2,30 nicht massgebend)
101 - 110 121 - 140 2,50 111 - 120 141 - 160 161 - 180 2,70 (siehe Ziff. 2.3) 161 - 200 181 - 200 3,00
Durchfahrten mit v > 200 km/h an den den Reisenden frei zugänglichen Perrons sind nicht zulässig.
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Zugreihe (RADN)
Fortsetzung Blatt Nr. 2 N