Vorlage

Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.: 18/47

Kapitel: Bauten und Anlagen / Fahrzeuge Blatt Nr.: 3 M

Abschnitt: Sicherheitsabstände / Grundlagen des Fahrzeugbaus

Artikel: Lichtraumprofil / Begrenzung der Fahrzeuge und Ladungen Ausgabe: 01.01.1984

M E T E R S P U R

(AB 18.2/47.2 Bezugslinie)

5 Im Sinne der Vereinheitlichung muss bei Umbauten bestehender Anlagen von den

Bezugslinien gemäss Ziff. 7 bis 9 ausgegangen werden.

5.1 In begründeten Fällen können durch die Bahnen im Einvernehmen mit dem Bundes-

amt abweichende Bezugslinien festgelegt werden.

5.2 Im Hinblick auf bestehende Anlagen kann die Bezugslinie für den Bau der Fahrzeuge

kleiner sein als die für die Neu- und Umbauten der Anlagen massgebende Bezugslinie.

Fortsetzung Blatt Nr. 4 M