Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten

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1.1.4 Internationale Anstrengungen

EU-Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa

Die EU konkretisiert die Strategien zur Schonung der natürlichen Ressourcen bei gleichzeitiger Stärkung der Wirtschaft im „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“.7 Der Fahrplan verfolgt bis ins Jahr 2050 als Vision eine Wirtschaftsweise, welche die Ressourcenknappheit und die Grenzen des Planeten respektiert. Das schliesst ein, dass alle natürlichen Ressourcen (Rohstoffe, Energie, Wasser, Luft, Land und Böden) nachhaltig bewirtschaftet und die Klimaziele erreicht werden sowie die Biodiversität gewahrt wird. Dieser Fahrplan ist in die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“8 eingegliedert, welche gewährleisten soll, dass Strategien der Umwelt-, Energie-, Klimapolitik, der Forschungs- und Innovationspolitik, sowie der Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik zu einem schonenderen Umgang mit Ressourcen führen. Diese Leitinitiative wiederum ist Teil der auf zehn Jahre angelegten Wachstumsstrategie „Europa 2020“9 der EU.

Im EU-Fahrplan werden zahlreiche Etappenziele für das Jahr 2020 und Massnahmen zu deren Erreichung vorgeschlagen, die in wichtigen Bereichen in die gleiche Richtung wie die Vorhaben der Schweiz zielen, beispielsweise

– angemessene Preissignale und klare Umweltinformationen für Produkte und Dienstleistungen,

– eine gemeinsame Methode für Staaten und Wirtschaft für die Bewertung und den Vergleich der Umweltwirkungen von Gütern und Dienstleistungen während des gesamten Lebenszyklus,

– Mindest-Umweltleistungsstandards, um Produkte mit der schlechtesten Ressourceneffizienz vom Markt zu nehmen,

– Bewirtschaftung des Abfalls als Ressource (Recycling und Wiederverwendung von Abfällen).

Unter dem Titel "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten"10 hat die EU-Kommission dem Europäischen Parlament Ende 2012 einen Vorschlag für ein allgemeines Umweltaktionsprogramm vorgelegt. Das Programm liefert einen übergeordneten umweltpolitischen Rahmen für die Zeit bis 2020 und setzt neun prioritäre Ziele, die die EU und ihre Mitgliedstaaten erreichen sollten. Das zweite Ziel ist dabei der "Übergang zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem". Um es zu erreichen, sollte das Programm dafür sorgen, dass bis 2020

7 Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 über den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, KOM(2011) 571 endgültig.

8 Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 über eine Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ innerhalb der Stretegie Europa 2020, KOM(2011)21 endgültig.

9 Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 über eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum – Europa 2020, KOM(2010) 2020 endgültig.

10 EK (2012) COM(2012) 710 final: http://ec.europa.eu/environment/newprg/pdf/7EAP_Proposal/de.pdf