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Vernehmlassung 2013/60: Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen · 14 Seiten
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Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen AS 2013
Anlage I
Änderung des Artikels 8
In Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e wird Folgendes angefügt:
„xiii) die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen;
xiv) die Verwendung erstickender, giftiger oder gleichartiger Gase sowie aller ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffe oder Vorrichtungen;
xv) die Verwendung von Geschossen, die sich im Körper des Menschen leicht ausdehnen oder flachdrücken, beispielsweise Geschosse mit einem harten Mantel, der den Kern nicht ganz umschliesst oder mit Einschnitten versehen ist;“