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Vernehmlassung 2013/60: Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen · 14 Seiten

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Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression AS 2013

Anlage II

Änderungen der „Verbrechenselemente“

Artikel 8 bis Verbrechen der Aggression

Einleitung

1. Es wird davon ausgegangen, dass jede der in Artikel 8 bis Absatz 2 genannten Handlungen als Angriffshandlung gilt.

2. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass der Täter eine rechtliche Bewertung der Frage vorgenommen hat, ob die Anwendung von Waffengewalt mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar war.

3. Der Ausdruck „offenkundig“ ist ein objektives Merkmal.

4. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass der Täter eine rechtliche Bewertung der Frage vorgenommen hat, ob die Verletzung der Charta der Vereinten Nationen „offenkundiger“ Art war.

Elemente

1. Der Täter hat eine Angriffshandlung geplant, vorbereitet, eingeleitet oder ausgeführt.

2. Der Täter war eine Person1, die tatsächlich in der Lage war, das politische oder militärische Handeln des Staates, der die Angriffshandlung begangen hat, zu kontrollieren oder zu lenken.

3. Die Angriffshandlung – die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat – wurde begangen.

4. Der Täter hatte Kenntnis von den tatsächlichen Umständen, die die Unvereinbarkeit einer solchen Anwendung von Waffengewalt mit der Charta der Vereinten Nationen begründeten.

5. Die Angriffshandlung stellte ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen dar.

6. Der Täter hatte Kenntnis von den tatsächlichen Umständen, die eine solche offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen begründeten.

1 In Bezug auf eine Angriffshandlung können auch mehrere Personen in einer Lage sein, die diese Kriterien erfüllt.