Vorlage
Vernehmlassung 2013/60: Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen · 14 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression AS 2013
Falles, einschliesslich der Schwere und der Folgen der betreffenden Handlungen, im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen erfordert.
7. Es wird davon ausgegangen, dass für die Bestimmung dessen, ob eine Angriffshandlung eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, die drei Merkmale der Art, der Schwere und des Umfangs hinreichend gegeben sein müssen, um die Feststellung einer „offenkundigen“ Verletzung zu rechtfertigen. Ein einzelnes Merkmal kann nicht so erheblich sein, dass es alleine das Kriterium der Offenkundigkeit erfüllt.