Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 170 Seiten

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4.3 Auswirkungen auf den Wettbewerb und auf die Standortattraktivität

Die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für Vermögensverwaltung dürften sich durch FIDLEG und FINIG dauerhaft verändern. So werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen, Interessenkonflikte reduziert und es fallen höhere Regulierungskosten an. Der Anpassungsprozess an die neuen Bedingungen dürfte schliesslich dazu führen, dass die durchschnittliche Grösse (gemessen an der Höhe der verwalteten Kundengelder) der am Markt tätigen Vermögensverwalter zunimmt. Eine Konzentration im Markt für Vermögensverwaltung kann gleichbedeutend mit einer längerfristig tieferen Wettbewerbsintensität sein.

Eine mögliche Konsequenz der Unterstellung der Vermögensverwalter unter die Aufsicht könnte möglicherweise die Erhöhung von Markteintrittsbarrieren sein. Im Interesse der gesamten Volkswirtschaft sollte es möglichst vermieden werden, Markteintrittsbarrieren durch regulatorische Massnahmen unverhältnismässig zu erhöhen. Um das Problem nicht weiter zu verschärfen sollten die Aufsichtsgebühren möglichst tief gehalten werden.

Die Massnahmen des FIDLEG und des FINIG stärken insgesamt die Standortattraktivität des Vermögensverwaltungsgeschäfts – traditionell ein zentrales Standbein des Schweizer Finanzplatzes. Der verbesserte Kundenschutz stärkt das Vertrauen in den Schweizer Markt für Vermögensverwaltung. Die höhere Qualität der erbrachten Dienstleistungen macht ihn für bestehende wie auch für neue Kundinnen und Kunden attraktiver. Dies ist umso bedeutender, als seit der Finanzkrise viele Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern an Vertrauen in den Finanzmarkt eingebüsst haben183. FIDLEG trägt schliesslich auch internationalen Entwicklungen Rechnung, so dass Reputationsrisiken für die Schweiz vermindert und Möglichkeiten zur Erhaltung und Verbesserung des bilateralen Marktzutritts geschaffen werden.

5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates (GS-EFD)

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 2012184 zur Legislaturplanung 2011–2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Legislaturplanung 2011-2015 angekündigt. Das Geschäft wird dem Parlament trotzdem vorgelegt, da im Interesse der Anlegerinnen und Anleger sowie des Finanzplatzes Schweiz mit der Umsetzung der im Vertriebsbericht der FINMA festgestellten Mängeln sowie der internationalen Entwicklung im Finanzmarktbereich nicht bis zur nächsten Legislaturplanung zugewartet werden kann. Sie ist mit der Finanzmarktstrategie des Bundesrates vereinbar.

183 Aktuelle Bankenfragen 2013, Meinungen und Vorstellungen der Schweizer Bürger, Studie durchgeführt für die Schweizerische Bankiervereinigung – Basel durch das Institut M.I.S Trend SA – Lausanne/Bern.

184 BBl 2012 481