Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 170 Seiten

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Durch eine vorgängige Prospektprüfung wird verhindert, dass mangelhafte Prospekte veröffentlicht werden. Für Anbieter ist die Produktdokumentationsprüfung jedoch potentiell mit Opportunitätskosten verbunden. Diese Opportunitätskosten werden durch die Einführung einer Frist, innerhalb welcher die Prospekte geprüft sein müssen, nach oben hin begrenzt. Seitens der Prüfstelle ist die Überprüfung der Produktdokumentation mit einem Anstieg der Aufsichtskosten verbunden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Kosten schlägt sich in höheren Gebühren für die Beaufsichtigten nieder.

4.1.4 Durchsetzung der Ansprüche von Privatkundinnen und -kunden

Die Massnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche von Privatkundinnen und - kunden führen insgesamt im Vergleich zum Status quo zu einer deutlichen Stärkung des Kundenschutzes und stellen im betroffenen Bereich die konsequente Durchsetzung der vorgeschlagenen Regulierung sicher.

Streitigkeiten zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kundinnen und Kunden sollen gemäss vorliegender Vernehmlassungsvorlage nach Möglichkeit im Rahmen eines unbürokratischen Streitbeilegungsverfahrens durch eine anerkannte Ombudsstelle erledigt werden. Die Finanzierung der Ombudsstelle geschieht durch regelmässige Beiträge der Finanzdienstleister und durch Gebühren für jedes Verfahren, an dem sie beteiligt sind.

Der Prozesskostenfonds wird von allen Anbietern von Finanzdienstleistungen nach einem noch zu bestimmenden Schlüssel geäufnet. Mit der Möglichkeit einer Verbandsklage beziehungsweise eines Gruppenvergleichsverfahrens wird die Hürde für ein Verfahren zur Durchsetzung des Kundenschutzes zusätzlich gesenkt.

4.1.5 Kreis der Beaufsichtigten (FINIG)

Die überwiegende Mehrheit der rund 2 300 Vermögensverwalter hat gemäss Einschätzung der Zürcher Fachhochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) weniger als fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter179. Rund die Hälfte aller Vermögensverwalter hat einen oder höchstens zwei Mitarbeiter. Insgesamt sind zwischen 7 500–8 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vermögensverwaltungsbereich beschäftigt. Sie sind kaum im Geschäft mit sehr grossen Vermögen involviert und haben meist eine überschaubare Anzahl Kundinnen und Kunden aus der Schweiz oder dem europäischen Umfeld. Insgesamt verwalten die Vermögensverwalter nach Einschätzung der Branche rund 560 Milliarden Franken Kundengelder. Die durchschnittliche Bruttogewinnmarge eines Vermögensverwalters beträgt 0.8% der verwalteten Kundengelder.

Nur mit der Unterstellung der Vermögensverwalter unter eine Form der Aufsicht können die Anforderungen des FIDLEG – insbesondere die Einhaltung von Transparenz-, Informations-, Treue-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sowie der

179 Da die einfachen Vermögensverwalter bislang nicht beaufsichtigt werden, sind genaue statistische Informationen etwa bezüglich der Anzahl betroffenen Firmen oder der Höhe der verwalteten Kundengelder nicht vorhanden.