Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten

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Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG

Die Kostensteigerung bei den Finanzinstituten aufgrund der vorgeschlagenen Prozesskostenfinanzierung kann nicht im Voraus beziffert werden. Diese dürften ihr Verhalten anpassen und beispielsweise die Qualität der angebotenen Dienstleistungen weiter verbessern, um allfällige Prozesse möglichst zu verhindern oder im Extremfall gar das Dienstleistungsangebot für bestimmte Kundengruppen anpassen. Eine zumindest teilweise Überwälzung der dadurch entstehenden Kosten auf die Kunden kann dabei nicht ausgeschlossen werden.

Auf die KMU-Verträglichkeit von FINIG und FIDLEG wurde mehrfach geachtet soweit dies das übergeordnete Ziel der Stärkung des Kundenschutzes zulässt. Neben der Übergangsregelung für bestehende Vermögensverwalter enthält auch die vorgeschlagene Regulierung zur Produktdokumentation Ausnahmen und Erleichterungen für KMU. Zudem können für die Volkswirtschaft schädliche Opportunitätskosten für alle Unternehmen durch die angemessene, international kompatible Regulierung der Prospektprüfung begrenzt werden.

Standortattraktivität

Die Standortattraktivität des Schweizer Finanzplatzes wird mit den beiden neuen Finanzmarktgesetzen FINIG und FIDLEG insgesamt gestärkt. So kann erwartet werden, dass die Qualität der angebotenen Dienstleistungen als Folge von FIDLEG und FINIG im Durchschnitt verbessert werden dürfte. Zudem können Möglichkeiten zur Erhaltung und Verbesserung des Marktzutritts geschaffen werden.

Mit der vorgeschlagenen Sammelvorlage kann die Schweiz eine moderne, funktionsübergreifende sowie verständliche Finanzmarktregulierung schaffen und damit ihre internationale Attraktivität steigern. An die Stelle der bisherigen Regulierung, basierend auf sektorspezifischen Erlassen, soll eine Regulierung treten, die im Grundsatz für alle Institute und Aktivitäten gilt. So müssen sich alle Finanzdienstleister an die gleichen Verhaltensregeln halten und dieselben Vorgaben betreffend Ausbildung erfüllen. Dies führt zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen sowie einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der historisch gewachsenen Gesetze, jedoch auch zu einer Schwächung der Selbstregulierung.