Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten

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Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG

Finanzdienstleister die Beteiligung am Kapitalmarkt erhöht. Der Entscheid, in Aktien oder andere Finanzprodukte zu investieren, beruht nicht nur auf einer Risiko-Ertrags-Abschätzung sondern auch auf dem Vertrauen, dass das übergeordnete System gerecht ist und Betrug verhindert wird.67 Personen, die diesem übergeordneten System weniger vertrauen, neigen eher dazu, sich nicht am Kapitalmarkt zu beteiligen als Personen, die ein hohes Vertrauen haben. Dies entspricht nicht nur den Implikationen von theoretischen Modellen, sondern konnte auch in der Empirie bestätigt werden.68 In einer Studie zu den Auswirkungen der Regulierung im Bereich Konsumentenschutz in der EU wurde etwa festgestellt, dass sich in der repräsentativen Umfrage die Stärkung der Rechte der Konsumenten im Finanzbereich positiv auf die Bereitschaft der Haushalte ausgewirkt hat, risikoreiche Investitionen zu tätigen. Zudem ist die Beteiligung am Aktienmarkt gestiegen, insbesondere bei Haushalten, die kein Vertrauen in die Finanzberatung oder über ein hohes Wissen im Finanzbereich hatten.69 Dadurch können diese Personen eine Rendite erwirtschaften, und auf volkswirtschaftlicher Ebene kann dies letztlich zu einer breiter gestreuten Aktionärsstruktur bei Unternehmen führen.70

Die höheren direkten und indirekten Regulierungskosten (vgl. Kapitel 4.1) schmälern die Standortattraktivität. Die Zunahme der Regulierungskosten könnte von den Anbietern von Finanzdienstleistungen als eine Signalwirkung verstanden werden, ihre Gebühren zumindest teilweise zu erhöhen. Ob diese Regulierungskosten letztlich mehrheitlich von den Anbietern von Finanzdienstleistungen oder von den Kunden getragen werden, kann nicht im Voraus bestimmt werden und hängt auch von der Wettbewerbsintensität bzw. der Preissensitivität der Kunden ab. Während die Regulierungskosten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Produktdokumentation, Ausbildung der Kundenberater sowie Durchsetzung der Rechtsansprüche alle Finanzdienstleister betreffen, werden Vermögensverwalter aufgrund der Unterstellung zusätzlich belastet. Dies schränkt für Vermögensverwalter die Möglichkeit der Überwälzung der Regulierungskosten auf die Kunden ein.

67 Vgl. Guiso, Sapienza und Zingales (2008).

68 Vgl. Guiso, Sapienza und Zingales (2008), p. 2592f.

69 Vgl. Georgarakos und Inderst (2011).

70 La Porta et al. (1998) finden, dass die Eigentumsrechte an den grössten kotierten Firmen in Ländern mit stärker ausgebautem Anlegerschutz insgesamt breiter verteilt sind als in Ländern mit schwächerem Anlegerschutz.