Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten

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Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG

und sind deshalb für die neueintretenden Anbieter verlorene Kosten („sunk costs“). Diese Kombination von sunk costs und höheren Fixkosten in Folge der gestiegenen Regulierungskosten (vgl. Kapitel 4.1.6) führt zur Errichtung von Markteintrittsbarrieren. Dies kann zu einer Verringerung der Wettbewerbsintensität führen. Um das Problem nicht weiter zu verschärfen sollten die Aufsichtsgebühren möglichst tief gehalten werden.

Auch für ausländische Anbieter werden Anforderungen für den Marktzutritt eingeführt (vgl. Kapitel 4.1.3). Dies könnte dazu führen, dass im Schweizer Markt inskünftig weniger neue Konkurrenten aus dem Ausland auftreten, die die damit verbundenen Kosten zu tragen bereit sind. Ähnlich wie oben, können möglichst tiefe Kosten einer Registrierung auch die Markteintrittsbarrieren für ausländische Anbieter klein halten.

Abbildung 8: Anzahl Neugründungen von Unternehmen im Finanzsektor (2001-2011)

600

Erbringung von

500 Finanzdienstleistungen

400

300 Versicherungen,

Rückversicherungen und 200 Pensionskassen (ohne

Sozialversicherung)

100

Mit Finanz- und

0 Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Quelle: BFS, Unternehmensdemographie 2011.

4.3.2 Standortattraktivität

FIDLEG trägt internationalen Entwicklungen Rechnung, so dass Reputationsrisiken für die Schweiz vermindert und Möglichkeiten zur Erhaltung und Verbesserung des bilateralen Marktzutritts geschaffen werden. Reputationsrisiken können insbesondere durch die verstärkten internationalen Bemühungen in der OECD bestehen, Grundsätze im Bereich Kundenschutz festzulegen (vgl. Kapitel 3.1). Zudem wurde der Kundenschutz nicht nur in der EU bereits gestärkt sondern auch in anderen Ländern. Das gegenwärtige Niveau des Kundenschutzes in der Schweiz ist deshalb im Vergleich mit der international gängigen Praxis weniger stark ausgeprägt. Die dadurch bestehenden Reputationsrisiken beeinträchtigen potentiell die Standortattraktivität des Finanzplatzes Schweiz.

Der bessere Kundenschutz, die gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltenspflichten sowie die verbesserte Ausbildung von Kundenberatern stärken zudem das Vertrauen in den Schweizer Markt für Vermögensverwaltung – traditionell ein wichtiges Standbein des Schweizer Finanzplatzes.65 Die höhere Qualität der erbrachten Dienstleistungen macht ihn für bestehende wie auch für neue Kunden attraktiver. Dies ist umso bedeutender, als seit der Finanzkrise viele Kunden von Finanzdienstleistern an Vertrauen in den Finanzmarkt eingebüsst haben.66

Verschiedene Studien konnten bestätigen, dass ein verbessertes Vertrauensverhältnis zum

65 Die Schweiz ist gemäss dem Bericht Global Wealth 2013 – Maintining momentum in a complex world – der Boston Consulting Group (BCG) weltweit der grösste Finanzmarkt für die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung.

66 Aktuelle Bankenfragen 2013, Meinungen und Vorstellungen der Schweizer Bürger, Studie durchgeführt für die Schweizerische Bankiervereinigung – Basel durch das Institut M.I.S Trend SA – Lausanne/Bern.