Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 57 Seiten

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht Rückmeldungen zum Hearingbericht Deutsch Französisch Italienisch Summe Banken / Dachverbände 9 110

Börsenaufsicht 11

Nachhaltigkeit (Bundesamt für Umweltschutz / 22

WWF)

DUFI 11

Finanzintermediäre 2 3 16

KAG 11

Konsumentenschutz 1 12

Ombudsstellen / Ombudsmann 33

Politische Parteien 11

Qualitätssicherung / Organisation der Arbeitswelt 33

Rechtsanwälte, Rechtsberatung und Wissen- 3 25

schaft SROs Vermögensverwalter (inkl. Forum SRO) 4 2 17

Vermögensverwalter 3 14

Versicherungen und SRO 2 13

Arbeitgebervertreter, Unternehmen und Gewerbe 2 13

Summe 37 13 252

Tabelle 5: Stellungnahmen zum Hearingbericht FIDLEG

Angesichts der engen organisatorischen Möglichkeiten, die dem gesamten Bericht und damit auch dem Teil der Nutzenanalyse zugrunde liegen, wurden für diese die folgenden wesentlichen Anspruchsgruppen aus den Stellungnahmen zum Hearingbericht identifiziert:

 Unabhängige Vermögensverwalter

 deren Selbstregulierungsorganisationen nach GWG

 Kunden / Anleger / Investoren bzw. in Ermangelung dieser, entsprechend deren Rechtsbeistände bzw. Ombudsstellen

 Regulator und Aufsicht

 Wirtschaftsstandort / Finanzplatz Schweiz

Nur am Rande tangiert sind andere Typen von Finanzinstituten (z.B. Banken oder Versicherungen), da es in der Nutzenanalyse nicht um den vollen Umfang der Regulierung unter FIDLEG gehen soll, sondern lediglich um den veränderten Kreis der Beaufsichtigten. Wiewohl andere Typen von Finanzinstituten mit den einfachen Vermögensverwaltern in einem teilweise nicht unerheblichen Konkurrenzverhältnis stehen, steht im Rahmen dieser Analyse nicht im Vordergrund. Auf das Spannungsverhältnis, sowohl von der Grösse, Tätigkeit, Märkten und Kundentypen aus gesehen sehr unterschiedliche Organisationen in einem Gesetz zu regulieren, wird weiter unten eingegangen.

Die folgenden Nutzenüberlegungen werden aus dem Blickwinkel dieser drei Beweggründe für die oben beschriebenen Anspruchsgruppen dargestellt.

In weiterer Folge wurden 5 Interviews geführt, um die Aussagen aus den Stellungnahmen punktuell zu verdichten bzw. dort, wo wesentliche Stimmen fehlten (z.B. Kunden), abzustützen.

Institut für Verwaltungs-Management Seite 36 von 57