Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 57 Seiten
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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Herleitung der Nutzenüberlegungen nur die teilweise noch sehr allgemeinen Ausführungen des Hearingberichts, die darauf eingegangenen Stellungnahmen und einige wenige Interviews, ausreichen mussten. Eine Quantifizierung des Nutzens wäre dieserart weder möglich, noch methodisch zu rechtfertigen. Es muss daher unmissverständlich betont werden, dass es sich um Nutzenpotentiale handelt, die sich im Zuge der Konkretisierung der Gesetzgebung ergeben können, oder auch nicht.
Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang ist das in vielen Stellungnahmen zum Ausdruck gebrachte Spannungsverhältnis zwischen der Schaffung eines Level Playing Field („gleich lange Spiesse“) für alle auf dem Markt tätigen Finanzdienstleister – welches grundsätzlich begrüsst wird – und des verfassungsmässigen Grundsatzes der Rechtsgleichheit, nach welchem Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln ist.
Indem alle Gesprächspartner zum Ausdruck gebracht haben, dass die UVV bisher sowohl im internationalen, als auch nationalen Vergleich mit anderen Finanzdienstleistern unterreguliert seien, dürfte über die Notwendigkeit bzw. die Unausweichlichkeit einer Regulierung Konsens bestehen.
Über die Art, wie jedoch eine dem Risiko und Tätigkeitsbereich angemessene und damit nutzenstiftende Regulierung aussehen kann, besteht freilich grosse Uneinigkeit, da zum Zeitpunkt der Analyse noch nicht bekannt war, wie die genauen Inhalte der entsprechende Gesetzesvorlage bzw. die davon abgeleiteten Verordnungen aussehen werden. Es wird befürchtet, dass mit einem einheitlichen Gesetz für alle Finanzdienstleister die unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Branchen einerseits, aber auch die unterschiedlichen Strukturen innerhalb einer Branche andererseits (Kundenstruktur, Organisationsgrösse, bediente Märkte und Kundensegmente) nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
Auf dieses Spannungsverhältnis wird an gegebener Stelle einzugehen sein, da eine Regulierung mit Augenmass, die die Balance zwischen den beiden Polen herstellt, als wichtig erscheint, um die skizzierten Nutzenpotentiale zu heben.
Ungenügender Kundenschutz im geltenden Recht / Kosten-/Nutzenanalyse beim Kunden-
schutz
Primäres Interesse von FIDLEG ist der erhöhte Anlegerschutz. Mit den Entwicklungen der letzten Jahre, vor allem um die Finanzkrise und um deren Handling, ist es einerseits zu einem grossen Vertrauensschaden bei den Kunden gekommen. Andererseits sind die Kunden auch in Zusammenhang mit der Weissgeldstrategie heute anspruchsvoller und pochen verstärkt auf ihr Rech. Wichtig ist damit eine Form der Organisation, die diesen Forderungen standhält, indem sie gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt. Die drei Hauptthemen im Bereich des Anlegerschutzes sind (Emmenegger/Good, 2013):
Schutz vor dem finanziellen Kollaps des Finanzdienstleisters: Regeln über die Eigenmittel, die Liquidität, das Risikomanagement und die Organisation des Finanzdienstleisters.
Institut für Verwaltungs-Management Seite 37 von 57