Ergebnisbericht AsylG

Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 18 Seiten

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II. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Asylgesetzes (AsylG)

1. Allgemeine Bemerkungen

Nahezu alle Kantone, die KKJPD, die SODK, der SGV und der SSV begrüssen die vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereichs. Die vorliegende Revision bilde das Fundament für die Umsetzung der von den Kantonen und dem EJPD in enger Zusammenarbeit entwickelten Vision eines neuen und schnelleren Asylverfahrens (KKJPD). Zudem begrüssen alle Kantone, die KKJPD, die SODK, der SGV und der SSV die Überführung der dringlichen Massnahmen im Asylbereich (Vorlage 3) ins ordentliche Recht.

Auch wenn die neuen Vorschläge seitens der Kantone weitgehend als sinnvoll erachtet werden, bringen einige der befürwortenden Kantone (z.B. AR, BE, BS, FR, GR, LU, NW, SH, SZ) sowie Travail Suisse und die CSP zum Ausdruck, dass allein rasche Verfahren keine Garantie für einen besseren Wegweisungsvollzug seien. Teilweise wird befürchtet, dass sich der Anteil Asylsuchender mit ablehnendem Asylentscheid und geringer Möglichkeit für einen Wegweisungsvollzug in den Kantonen erhöhe (z.B. AR, BE, GR, JU, LU, SH, TG, VS, betrifft insbesondere Fälle im erweiterten Verfahren). Dies steigere das Risiko, dass sich die Nothilfekosten zulasten der Kantone stark erhöhen würden. Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Neustrukturierung auf kantonale und kommunale Strukturen (insbesondere Unterbringung und Betreuung) und auf die Finanzen seien schwer abschätzbar (z.B. AR, TG, VS, ZH, sinngemäss BS, SGV, SSV und die SAB). Einige Kantone (z.B. BE, JU, LU, NE, NW, OW, TG, SG, SH, SZ, VD und VS) fordern deshalb ein Monitoring zu den Auswirkungen der Testphase auf den Wegweisungsvollzug und den Deckungsgrad der Nothilfepauschale des Bundes.

Weiter wird eine gesetzliche Regelung gefordert, wonach der Bund verpflichtet werde, Reserveplätze bereitzustellen (LU, sinngemäss KKJPD), und es sollen im Ausländergesetz10 (AuG) klare Haftgründe bei missbräuchlichem Verhalten von Asylsuchenden (z.B. Identitätstäuschung) geschaffen werden (GR). Einige Kantone (AG, BL, BS) befürchten, dass die Aufteilung der erwarteten Gesuchseingänge (20% beschleunigtes Verfahren, 40% Dublin-Verfahren und 40% erweitertes Verfahren) grösseren Schwankungen unterliegen könnte. Im Rahmen der Vorlage bleibe unklar, wie mit allfälligen Schwankungen umgegangen werde.

Auch die finanzielle Abgeltung der Standortkantone von Bundeszentren wird mehrfach angesprochen (z.B. BS, GR, NW, UR). Es sei ein angemessenes Kompensationsmodell für die Standortkantone von Bundeszentren zu schaffen (z.B. BS, UR). Nur so könne ein Anreiz geschaffen werden, damit die Standortkantone von Bundeszentren sich bereit erklären, die entsprechenden Belastungen zu tragen (BS). Der Bund solle bei Flüchtlingen die Kosten für die Sozialhilfe bis zum Erlangen der Niederlassungsbewilligung tragen (NW, UR). SGV, SSV und SAB fordern eine möglichst umfassende Abgeltung der Leistungen von Städten und Gemeinden.

Einige der befürwortenden Kantone erachten die vorliegende Revision als zu komplex (sinngemäss auch CP). Der SGV, der SSV und die SAB sind der Ansicht, dass der Rolle der Städte und Gemeinden im Asylverfahren in der vorliegenden Vorlage nicht Rechnung getragen werde.

Die KKJPD fordert, dass der Bund bei der Umsetzung der Neustrukturierung seine Arbeitsorganisation und Infrastruktur auf maximale Flexibilität ausrichtet (z.B. durch eine gesetzliche Delegation der Finanzkompetenzen im Personalbereich an die Direktion des Bundesamts für Migration [BFM]). Einige Vernehmlassungsteilnehmer halten fest, dass genügend Ressourcen im BFM für eine Beschleunigung der Asylverfahren und eine effektive Entlastung der Kantone zentral seien (z.B. die KID, sinngemäss KKJPD, BS, GR).

10 Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer, SR 142.20 Seite 7