Ergebnisbericht AsylG
Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 18 Seiten
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Die Kantone FR und ZH sowie die DJS sind der Ansicht, dass mit der vorliegenden Revision noch zugewartet werden sollte, bis entsprechende Ergebnisse aus der Testphase vorliegen.
Auch die BDP, CVP, EVP und SP begrüssen die mit der Revision vorgeschlagene Neustrukturierung im Asylbereich. Seit langem werde eine Beschleunigung der Asylverfahren gefordert. Diese könne mit der vorgeschlagenen Revision ermöglicht werden (CVP und SP). Ein verbessertes Asylverfahren fördere die Akzeptanz der Asylpolitik und liege im Interesse aller Betroffenen, auch der Asylsuchenden. Es gelte nun, die Chance zur Effizienzsteigerung im Asylbereich zu nutzen und die neuen Wege der Asylgesetzrevision zu beschreiten (BDP). Die vorgeschlagene Revision stelle einen mutigen Befreiungsschlag dar, welcher das schweizerische Asylsystem auf eine neue Basis stelle (EVP).
Die GPS kann den Grundsatz der Beschleunigung überlanger Verfahren mittragen, gibt aber zu bedenken, dass der Schlüssel zu raschen Verfahren nicht in der vorgeschlagenen Verkürzung der Beschwerdefristen, sondern in der Optimierung der betrieblichen und organisatorischen Abläufe im BFM auch mit genügend personellen Ressourcen liege (sinngemäss CSP, SOSF, Unia). Zudem sei es wichtig, Bundeszentren in städtischen Gebieten zu schaffen. Das niederländische Modell weise einige Mängel auf (z.B. hohe Beschwerdequote, Problematik der Rückführungen wird nicht gelöst, hoher Personaleinsatz). Die positiven Punkte dieses Modells (z.B. räumliche Trennung und Unabhängigkeit der Rechtsvertretung, Case-Management, holländische Flüchtlingshilfe etc.) seien bei der Überarbeitung unbedingt zu berücksichtigen. Für die SP ist eine rechtsstaatlich einwandfreie Ausgestaltung des Rechtsschutzes und der Beschwerdefristen eine klare Voraussetzung für die Unterstützung der entsprechenden Vorschläge. Die im Detail geäusserte Kritik (z.B. Ausgestaltung des Rechtsschutzes respektive das Zusammenspiel mit den verkürzten Beschwerde- und Nachbesserungsfristen) solle nicht darüber hinwegtäuschen, dass die SP die Vorlage mit Nachdruck unterstütze.
Die SVP lehnt die Vorlage ab. Sie begrüsst zwar jede Massnahme zur Beschleunigung der Asylverfahren, bezweifelt aber die Wirksamkeit der vorliegenden Gesetzesrevision. Sie ist der Auffassung, dass nur Massnahmen wie die Schaffung einer Beschwerdeinstanz im EJPD anstelle des BVGer, die Ausweitung der 48-Stunden Verfahren auf alle sicheren Staaten, die Gewährung von Nothilfe anstelle von Sozialhilfe für alle Asylsuchenden und die Schaffung von Bundeszentren mit klaren Aufenthaltsrayons zu einer effektiven Verfahrensbeschleunigung führen würden. Des Weiteren lehnt die SVP den Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsschutz entschieden ab. Auch die FDP spricht sich insbesondere gegen den Ausbau des Rechtsschutzes und die Medizinalisierung des Asylverfahrens aus. Sie betont, wie auch die SVP und sinngemäss die CSP, dass das heute bestehende Recht ausreichen würde, um die Probleme im Asylwesen zu lösen, wenn es nur konsequent umgesetzt würde. Hingegen wird die Schaffung von Bundeszentren, das vorgeschlagene Plangenehmigungsverfahren sowie die Überführung der dringlichen Massnahmen (Vorlage 3) ins ordentliche Recht von der FDP unterstützt (ausdrücklich auch CVP, keine Bemerkungen seitens EVP, SP, SVP).
Ein überwiegender Teil der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer wie Hilfswerks-, Nicht-
regierungsorganisationen (NGO) und kirchliche Organisationen (z.B. Caritas, FIMM, HEKS, SEK, SFH, SKF, SRK, VSJF) sowie das UNHCR begrüssen die Stossrichtung der
vorliegenden Revision, weil sie mehr Gewicht und Sorgfalt auf das erstinstanzliche Verfahren lege, was zu einer Qualitätssteigerung und einer Beschleunigung der Asylverfahren führe. Die vorliegende Revision anerkenne, dass Asylsuchende als sprach- und rechtsunkundige Personen einer besonderen Unterstützung bedürfen (so auch SVF). Dies bedeute einen Meilenstein im Schweizerischen Asylwesen hin zu mehr Waffengleichheit im Asylverfahren (ähnlich CSP). Dennoch werden auch Kritikpunkte geäussert (Ausgestaltung des vorgeschlagenen Rechtsschutzes und des beschleunigten Verfahrens, zu kurze Behandlungs- und Beschwerdefristen).
SOSF und die Unia lehnen die Unterbringung von Asylsuchenden in Zentren des Bundes ab. Dies führe faktisch zu einer weiteren gesellschaftlichen Ausgrenzung dieser Personen. Zudem sei der Aufbau solcher Zentren mit grossen finanziellen Investitionen verbunden.
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