Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Bericht des EJPD über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich vom März 2011

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 eine Botschaft zur Revision des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) verabschiedet. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) ist am 23. November 2010 auf die Vorlage eingetreten. Sie stellte aber fest, dass die zahlreichen Revisionen des AsylG die grundlegenden Probleme im Asylbereich nicht befriedigend zu lösen vermochten. Sie beauftragte daher das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bis Ende März 2011 einen Bericht über die Situation im Asylbereich zu verfassen und neue, weitergehende Optionen aufzuzeigen.

Im Rahmen der Arbeiten zum "Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich" (Beschleunigungsbericht) hat die Analyse gezeigt, dass die Asylverfahren zu lange dauern. Zu lange Asylverfahren untergraben nicht nur die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik der Schweiz, sie bedeuten auch für die betroffenen Asylsuchenden eine grosse Belastung. In vielen Fällen erfolgt zudem eine Integration in der Schweiz, welche einen allfälligen Wegweisungsvollzug in den Herkunftsstaat bei ablehnenden Asylentscheiden stark erschwert. Bei Personen, die voraussichtlich ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten (Asyl oder vorläufige Aufnahme) stehen lange Asylverfahren auch einer raschen Integration entgegen. Dies verursacht hohe Kosten bei der Sozial- und Nothilfe.

Die lange Dauer der Asylverfahren gründet darin, dass sich der heutige Asylbereich noch zu wenig an ökonomischen und ganzheitlichen Lösungen orientiert. Die bisherigen Gesetzesrevisionen bieten hier zwar gute Lösungsansätze, die in die richtige Richtung zielen. Aufgrund des Umstandes, dass sie sich aber weitgehend an den gegebenen Strukturen orientieren, vermögen sie keine grundlegenden Verbesserungen im Asylbereich zu bewirken. So ist das heutige Asylverfahren auf verschiedene Standorte verteilt (Aufenthalt der Asylsuchenden in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes, EVZ, bis maximal 90 Tage und danach in den Kantonen). Die Erreichbarkeit der betroffenen Asylsuchenden wird dadurch in organisatorischer Hinsicht erschwert. Dies gilt auch für die Durchführung der Verfahren, da sich die für das Verfahren wichtigen Akteure (Asylsuchende, Bundesamt für Migration, BFM, Bundesverwaltungsgericht, BVGer, Hilfswerke, Dolmetscher etc.) nicht am selben Ort aufhalten.

Die im Beschleunigungsbericht aufgezeigten Problembereiche sind struktureller Natur und somit auch beeinflussbar.

Daneben gibt es aber auch andere, nicht beeinflussbare Faktoren, die raschen Asylverfahren entgegen stehen. Dazu gehören z.B. die aktuelle Situation in Herkunftsstaaten, die Komplexität der Asylvorbringen, spezielle Konstellationen wie unbegleitete Minderjährige sowie Vollzugsprobleme bei Wegweisungen in gewisse Herkunftsstaaten.

Zusammenfassend ist die lange Verfahrensdauer von folgenden Faktoren abhängig:

a) Komplexität der Asylgesuche (nicht oder nur sehr schwer beeinflussbare Fakto-

ren wie unbekannte Identität der Gesuchsteller, unklarer Sachverhalt, grosser Abklärungsaufwand, Untersuchungsgrundsatz, instabile Verhältnisse im Herkunftsland, Zahl der Gesuche; Vollzugsprobleme bei Wegweisungen in gewisse Herkunftsstaaten etc.);