Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten

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1.2 Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bund / Kantone zur Neustrukturierung des Asylbereiches

Der Bundesrat hat das EJPD am 6. Juni 2011 beauftragt, die finanziellen, organisatorischen, rechtlichen und politischen Konsequenzen der notwendigen Änderungen vertieft zu prüfen.

Am 29. Oktober 2012 hat die durch das EJPD für die Umsetzung der Neustrukturierung eingesetzte Arbeitsgruppe Bund / Kantone ihren Schlussbericht verabschiedet1. Er enthält gestützt auf den Beschleunigungsbericht die zentralen Ziele der Neustrukturierung, die Anforderungen an den Asylprozess2 unter dem Aspekt der Beschleunigung sowie mögliche Umsetzungsvarianten. Zudem werden die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren des Asylbereichs, insbesondere zwischen Bund und Kantonen, aufgezeigt.

Der aus dem EJPD (Departementsvorsteherin Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga), der KKJPD3 (Präsident Herr Regierungsrat Hans-Jürg Käser) und der SODK4 (Präsident Herr Regierungsrat Peter Gomm) zusammengesetzte Lenkungsausschuss hat den Bericht und die Eckwerte der Arbeitsgruppe am 22. November 2012 genehmigt. Sie bilden zusammen mit der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 (siehe Ziffer 1.3) und dem Entwurf der Testphasenverordnung (siehe Ziffer 1.5) die Grundlagen für den vorliegenden Vernehmlassungsentwurf.

1.3 Nationale Asylkonferenz vom 21. Januar 2013

Die von der Arbeitsgruppe Bund/Kantone angeregte nationale Asylkonferenz wurde am 21. Januar 2013 durchgeführt. Teilnehmende waren die Vorsteherin des EJPD, Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga; die Mitglieder der KKJPD und der SODK; die Spitzen des Städte- und des Gemeindeverbandes sowie das Bundesverwaltungsgericht.

Die Asylkonferenz verabschiedete eine gemeinsame Erklärung5, wonach sie dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bund/Kantone sowie den Eckwerten des Konzepts „Neustrukturierung des Asylbereichs“ vom 21. November 2012 grundsätzlich zustimmt. In der Erklärung wurde zudem folgendes Vorgehen festgelegt:

Bund und Kantone einigen sich unter Einbezug der Dachverbände der Städte und Gemeinden bis Ende 2013 auf eine Gesamtplanung der Neustrukturierung im Asylbereich (insbesondere betreffend Standorte der Zentren des Bundes, der besonderen Zentren für Asylsuchende, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und der Administrativhaftplätze).

Im Hinblick auf Struktur, Funktion und Betrieb der Zentren des Bundes ist die Variante B „Dezentralisierung in 5 Regionen“ mit einer Unterkunftskapazität von 6‘000 Plätzen weiterzuverfolgen und die Standorte festzulegen (Ziffer 3 der Eckwer-

1 http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/rechtsgrundlagen/gesetzgebung/asylgaug/ersatz-nee/schlussber-neustruktur-asyl-d.pdf

2 Der Begriff umfasst den gesamten Asyl- und Wegweisungsprozess: Einreichen des Gesuchs, Vorbereitungsphase, erstinstanzliches Verfahren und allenfalls Beschwerdeverfahren, bis zur Regelung des Aufenthalts in der Schweiz, der Ausreise aus der Schweiz oder dem Ausschluss aus den ordentlichen Unterbringungsstrukturen.

3 Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren

4 Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren

5 http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/pressemitteilung/2013/2012-01-21/erklaerungd.pdf