Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten

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b) Verfahrensbestimmungen in Gesetzen und internationalen Abkommen (rechtli-

ches Gehör, Behandlungsfristen, Regelung für Nichteintretensentscheide, Gebührenerhebung, Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens, Antwortfristen bei Dublin-Verfahren etc.);

c) Verhalten der am Verfahren beteiligten Akteure (Mitwirkungspflicht der Asyl-

suchenden, Rechts- und Rückkehrberatung, Rechtsvertretung, räumliche und zeitliche Organisation der Verfahrensschritte, Koordination zwischen den Akteuren, Prioritätensetzung durch BFM, BVGer und kantonale Behörden etc.);

d) Strukturen und Ressourcen (Unterbringung der Asylsuchenden, Kapazitäts-

grenzen der heutigen EVZ, Personalressourcen beim BFM, BVGer und in den Kantonen, Aufgabenteilung Bund / Kantone, Plätze für Administrativhaft, Vollzug von Wegweisungen, Umgang mit Pendenzen, Vollzugsprobleme nach langem Aufenthalt in der Schweiz etc.).

Die im Beschleunigungsbericht enthaltenen Lösungsvorschläge umfassen alle beeinflussbaren Faktoren (b – d). Sie sind daher wesentlich umfassender als die bisherigen Revisionen des AsylG.

Im Rahmen des Beschleunigungsberichtes wurden die Asylsysteme der Niederlande, Norwegen und Grossbritannien untersucht. Diese Staaten haben Verbesserungsmassnahmen zur Beschleunigung ihrer Asylverfahren ergriffen. Sie sehen u.a. eine verbindliche Strukturierung der einzelnen Verfahrensschritte, kurze Behandlungsfristen für die zuständigen Behörden, eine örtlich nahe und kooperative Zusammenarbeit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure, einen umfassenden Rechtsschutz sowie eine professionelle Betreuung der Asylsuchenden vor. Viele dieser Elemente sind ebenfalls in die im Beschleunigungsbericht enthaltenen Lösungsvorschläge eingeflossen.

Die SPK-S sprach sich am 9. Mai 2011 einstimmig dafür aus, die Handlungsoption 1 des Beschleunigungsberichtes weiter zu verfolgen und bereits mögliche Verbesserungen im Rahmen einer Zusatzbotschaft des Bundesrates umzusetzen (Handlungsoption 3; zum weiteren Gesetzgebungsverfahren siehe Ziffer 1.4). Die Handlungsoption 1 sieht vor, dass die überwiegende Mehrheit der Asylverfahren in Verfahrenszentren des Bundes innerhalb einer kurzen, verbindlichen Frist abgeschlossen wird. Dies setzt eine umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs voraus. Tatsächlich verfolgten Personen soll weiterhin vollumfänglich Schutz gewährt werden. Das Asylverfahren soll rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden. Dazu gehört insbesondere ein umfassender und unentgeltlicher Rechtsschutz. Durch rasche Asylverfahren soll auch der Anreiz für offensichtlich unbegründete Asylgesuche gesenkt werden. Durch diese Neuausrichtung des Asylbereichs wird die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Asylpolitik nachhaltig gestärkt.

Die Übernahme sämtlicher Aufgaben im Asylbereich durch den Bund wurde von der SPK-S abgelehnt (Handlungsoption 2 des Beschleunigungsberichtes; insbesondere Unterbringung sämtlicher Asylsuchender auch bei längerdauernden Verfahren sowie Zuständigkeit des Bundes für den Vollzug von Wegweisungen).