Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen · 13 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte Bezüglich dem Zurverfügungstellen von Geodaten im Bereich Geothermie sind nur wenige, dafür positive Stellungnahmen eingegangen. Begrüsst wird diese Anpassung z.B. von BKW, Gebäudeklima Schweiz, dem Kanton LU, der Umweltallianz und ihr nahestehenden Organisationen. BKW hält einschränkend fest, dass diese Daten erst nach einigen Jahren (z.B. fünf Jahre) zur Verfügung gestellt werden sollten, um für die Projektanten einen allfälligen Konkurrenzvorteil während dieser Zeit bewahren zu können.

Auch in Bezug auf die bei der Biomasse vorgesehenen Veränderungen gab es nur vereinzelte Stellungnahmen. Die Kürzung der KEV für die KVA wird von einigen Anhörungsteilnehmenden abgelehnt. Dazu gehört z.B. Swisspower. Für InfraWatt ist die Bestrafung der KVA und Klärgasanlagen nicht nachvollziehbar. Die Verkürzung der Vergütungsdauer ohne Erhöhung der Sätze wird nicht akzeptiert und als diskriminierend bezeichnet. Auch der WKK-Fachverband betrachtet die vorgesehenen Änderungen als Bestrafung der Kläranlagen und der KVA; sie seien willkürlich und unverständlich. Kritisiert wird die Anpassung auch von der schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete. Sie fordert, dass die Verkürzung der Vergütungsdauer für alle Technologien gleich hart ausgestaltet werden soll. Der schweizerische Städteverband fordert Optimierungen, da die Realisierung von Projekten so nicht wirtschaftlich sei.

In Zusammenhang mit der Einführung eines Landwirtschaftsbonus gibt es sowohl positive als auch negative Rückmeldungen. Begrüsst wird die Einführung eines derartigen Bonus z.B. vom schweizerischen Bauernverband, Biomasse Schweiz, Chambre neuchâteloise d'agriculture et de viticulture,

Ökostrom Schweiz oder VUE naturemade.

Auch die Kantone SH und SG beurteilen diese Änderungen grundsätzlich positiv. LU weist in diesem Zusammenhang auf den damit verbundenen Vollzugsaufwand hin. Die SP würde die Einführung des Bonus unter gewissen Bedingungen unterstützten. Negativ beurteilt wird der Hofdüngerbonus u.a. von den Kantonen AI, AG, AR und BE sowie vom VSE. Auch die Grünen plädieren für den Verzicht auf einen solchen Bonus.

Vereinzelt fordern Branchenvertretende (Biomasse Schweiz, Ökostrom Schweiz, VKS) bessere Bedingungen für die Verstromung von Biogas aus dem Erdgasnetz. Damit würde mittels Zwischenspeicherung eine höhere Gesamtenergienutzung möglich. Die gleichen Vertretenden kritisieren auch die zu geringe Vergütungsatz-Erhöhung infolge Kürzung der Vergütungsdauer und schlagen eine andere Einteilung der Leistungsklassen vor.

2.3 Anlagen, Fahrzeuge und Geräte

Mehrere Teilnehmende haben sich zum Thema Elektrogeräte geäussert. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Fédération des Entreprises Romandes sowie die Kantone SO, BS, GR, ZG und SH äussern sich positiv zu den Änderungen. Begrüsst werden die verschärften Strafbestimmungen zur Etikette zusätzlich von BL und dem Fachverband Elektroapparate FEA. Coop und Migros fordern die Streichung dieser Absätze, da die heutige Gesetzgebung bereits genügend Möglichkeiten biete, gegen Verstösse vorzugehen.

Der Verein Kettenreaktion hält fest, „dass all diese EU-Regelungen im Prinzip einen Eingriff in die freie Marktwirtschaft darstellen“ und bemängelt, dass die Angabe der grauen Energie auf den Energieetiketten fehle. Während die Kantone SO und OW sowie die Umweltfreisinnigen St. Gallen speziell auch die neuen Vorschriften zum Inverkehrbringen von gewerblich selbstgenutzten Geräten unterstützen, lehnen der schweizerische Gewerbeverband, economiesuisse und Swissmem diese ab.

Die vorgeschlagene Vorschrift schaffe eine ungerechtfertigte Differenz, da der Begriff „Inverkehrbringen“ in der EU anders interpretiert werde als in der Schweiz. Falls die Vorschrift trotzdem in die Verordnung aufgenommen werde, beantragt der schweizerische Gewerbeverband eine Übergangsfrist.