Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen · 13 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte

2.4 Herkunftsnachweise

Ein Grossteil der Adressatinnen und Adressaten äussert sich nicht zu den Änderungen über die Herkunftsnachweise. Der Kanton GL lehnt die Änderungen im Bereich Herkunftsnachweise, wie auch die gesamte Vorlage, generell ab.

Explizit begrüsst werden die Änderungen von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus folgenden Kategorien: Kantone (GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS, ZG), Politische Parteien (GPS,

FDP, SPS, junge Grüne, Umweltfreisinnige St. Gallen), Elektrizitätswirtschaft (groupe e, regioGrid), Dachverbände der Wirtschaft (Fédération des Entreprises Romandes, SGV), Energiepolitische und technische Organisationen (Allianz Atomausstieg, Biomasse Schweiz, ContrAtom, GebäudeKlima Schweiz, Holzfeuerungen Schweiz, Nie Wieder AKW, S.A.F.E., SES, Solar Agentur Schweiz, VUE naturemade), Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen (Greenpeace, Pro Natura, SVS/Birdlife Schweiz, Schweizerische Greina-Stiftung, WWF), weitere (Frauen für den Frieden, Hauseigentümerverband).

Differenziert äussern sich Swissgrid und der Verein ECS. Sie begrüssen die Präzisierung, dass die produzierte Elektrizität erfasst wird, und dass Anlagen mit einer Anschlussleistung bis und mit 30 kVA von der Erfassungspflicht ausgenommen sind. Kritisch hingegen äussern sie sich zur technischen Umsetzbarkeit der Löschung von Herkunftsnachweisen für den Eigenverbrauch. Der Verein ECS, die Vereinigung Bündnerischer Elektrizitätswerke und ewz äussern sich kritisch zur Möglichkeit für Kleinanlagen, Herkunftsnachweise nur auf der Überschussenergie ausstellen zu lassen. Sie würden eine zwingende separate Messung auch für Kleinanlagen bevorzugen. Swissgrid regt an, die Formulierung zur Löschung von Herkunftsnachweisen anzupassen.

2.5 Strafbestimmungen

Die Änderung, wonach das Verwenden von Etiketten, Zeichen, Symbolen oder Beschriftungen, das zu einer Verwechslung mit der Energieetikette führen kann, unter Strafe gestellt wird, wird generell begrüsst. Konkret äussern sich dazu z.B. die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, die Greina Stiftung, die Kantone BL, GR, SH, SO, UR und ZG sowie Vertretende der Automobilbranche (strasseschweiz, auto-schweiz, Verband freier Autohandel Schweiz). Der Verband freier Autohandel Schweiz schlägt zusätzlich die Einführung einer Bagatellklausel vor, wonach insbesondere bei geringfügigen und einmaligen Verstössen gemäss Art. 28 Bst. b auf die Eröffnung eines Strafverfahrens verzichtet werden kann.