Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen · 13 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte die Verkürzung der Vergütungssätze als gesetzeswidrig, da sie die Deckung der Gestehungskosten, wie sie in Art. 7a Abs. 2 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) vorgesehen ist,
untergrabe. Die Verkürzung der Vergütungsdauer führe zudem zu höheren Kapitalkosten, da die Anlagen innert 15 Jahren amortisiert werden müssen. Bemängelt wird, dass durch die höheren Vergütungssätze weniger Projekte gefördert werden können. Schliesslich, so der Hinweis von A EE, führe die geplante Änderung dazu, dass der preisdämpfende Effekt alter Anlagen verloren gehe. Die Umweltallianz und mit ihr weitere umweltpolitische, aber auch energiepolitische Organisationen (z.B. gewaltfreie Aktion Kaiseraugst, Allianz Atomausstieg, WWF, VCS, BirdLife, ContrAtom, Frauen für den Frieden, Schweizerische Energiestiftung, Pro Natura) und einige Privatpersonen bezeichnen die Verkürzung der Vergütungsdauer demgegenüber grundsätzlich als nachvollziehbar, kritisieren aber die 15 Jahre. Als Massnahme zum falschen Zeitpunkt betrachtet Swiss Cleantech die geplante Verkürzung der Vergütungsdauer. Kritisiert wird auch die vorgesehene Senkung der Vergütungssätze. Diese wird als „inakzeptabel“ (z.B. A EE) bezeichnet. Bemängelt wird auch, dass die Unterlagen für die Berechnungen nicht vorgelegt wurden; dadurch werde die KEV eine „blackbox“ (z.B. Umweltallianz).
Vertretende der Solarbranche kritisieren die geplanten Änderungen im Bereich der Photovoltaik stark. Die Tarife seien viel zu tief angesetzt (ZENNA), die antizipierten Marktpreise zu unsicher, so dass sogar Energieversorgungsunternehmen nicht mehr in Photovoltaik investieren (SST), ein wirtschaftlicher Betrieb sei so nicht mehr möglich (AVACON) und nicht mehr kostendeckend (Schürch). Auch Swissolar, auf die sich eine Reihe von Unternehmen aus der Branche beziehen, bewertet die Kürzung der Vergütungsdauer als zu stark und schlägt einen Kompromiss von 20 Jahren vor. Die Vergütungssätze für Photovoltaik werden als „gesetzeswidrig“ erachtet. Vereinzelt findet man innerhalb der Branche auch positivere Stimmen. So bezeichnet z.B. Suncontract die Massnahme als einschneidend,
aber für die Weiterentwicklung des Sektors als vorteilhaft. Allerdings, so die Meinung von Suncontract, sollte die Berechnungsmethode grundsätzlich umgestellt werden. Auch gewisse energiepolitische und technische Organisationen beurteilen die geplanten Änderungen als richtig. Dazu gehören z.B. Holzfeuerungen Schweiz oder GebäudeKlima. Für die Kettenreaktion sind die geplanten Änderungen ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung, wobei sie grundsätzlich die Aufhebung der Förderung von Windenergie und Photovoltaik fordert.
Positiver fällt die Bewertung der Anpassungen bei den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft aus. economiesuisse z.B. begrüsst diese unter anderem auch deshalb, weil die KEV so stärker zu einer Anschubfinanzierung wird. Auch der schweizerische Gewerbeverband begrüsst die Änderungen grundsätzlich. Er fordert, dass die Verkürzungsdauer noch weiter, namentlich auf zehn Jahre, gesenkt wird. Der schweizerische Gewerkschaftsverband nimmt die geplante Verkürzung auf 15 Jahre „mit Befriedigung zur Kenntnis“. Skeptisch ist er hingegen in Bezug auf die Senkung der Vergütungssätze für Photovoltaik.
2.2 KEV: Weitere technologiespezifische Anpassungen
Neben der generellen Verkürzung der Vergütungsdauer und der Anpassung der Vergütungssätze für alle Technologien wurden auch technologiespezifische Anpassungen vorgeschlagen. Je nach Herkunft der Anhörungsteilnehmenden wurden denn auch die Stellungnahmen auf diese Aspekte ausgerichtet.
Eine Reihe von Stellungnahmen sind bezüglich der geplanten Änderungen im Bereich der Kleinwasserkraft eingegangen. Die Einführung von zwei Kategorien wird von Umwelt- und Naturschutzorganisationen, einer Reihe von Kantonen sowie von FDP, SPS und den Grünen unterstützt. Der Kanton AG fordert, dass die Kongruenz der Aufteilung der Kleinwasserkraftwerke in zwei Kategorien sowie die Höhe der Förderbeiträge der verschiedenen Leistungsklassen mit der Energiestrategie 2050 überprüft