Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/79: Änderung der Energieverordnung (EnV) und Herkunftsnachweisverordnung (HKNV): Herkunftsnachweise, kostendeckende Einspeisevergütung, Energieetikette, Strafbestimmungen · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
KLASSIFIZIE
Referenz/Akte wird. Der Kanton TI findet das Kategoriensystem verwirrend. So fragt er, in welche Kategorie Quellen fallen, die sowohl zur Wasserversorgung als auch zur Elektrizitätserzeugung dienen. Der Kanton AI betont, dass dadurch ein Anreiz zum Bau grösserer Anlagen besteht.
Kritisiert werden die Kategorien von Betreibern von Kleinwasserkraftwerken. Der ISKB fordert, dass die Kategorisierung von Kraftwerken aufgehoben werden soll, „solange sie einzig einer Diskriminierung von Kraftwerken an Fliessgewässern dient“. Es sollen alle Anlagetypen ohne Vorverurteilung gleichbehandelt werden. Eine Kategorisierung käme für den ISKB dann in Betracht, wenn sie einer besseren Abbildung der effektiven Gestehungskosten dient. ADUR stützt diese Meinung. Hydro-Solar bezeichnet die Kategorien als in der Praxis sinnlos und nur schwer umsetzbar. Gemäss Ansicht des ISKB sollten Kurswechsel erst dann vorgenommen werden, wenn das Zubaupotenzial sowie die Umweltwirkungen kleiner Wasserkraftwerke nachgewiesen werden konnte.
Abgelehnt wird die Einführung von Kategorien auch von Swissgrid, obwohl der Zweck der Kategorien nachvollzogen werden kann. Auch die Leistungsgrösse löst z.T. Kritik aus. Energie Thun bspw. ist der Ansicht, dass die Leistungsgrösse nicht als Beurteilungsgrösse betreffend Umweltauswirkungen genutzt werden kann und der massive und plötzliche Kurswechsel bei den Rahmenbedingungen für Kleinstwasserkraftwerke einem Totalstopp beim Ausbau der Kleinwasserkraft gleichkommt. Gleicher Meinung ist auch EnergieZukunft Schweiz. Für entegra und Aquaviva sollen Erneuerungen und Erweiterungen bestehender Anlagen sowie Neuanlagen an bestehenden Querbauwerken der Kategorie 2 zugeordnet werden.
Verschiedene Umweltorganisationen (z.B. Pro Natura, WWF) fordern, dass für die Kategorie 1 alle Leistungsklassen bis 3 MW aufgehoben, sowie die maximalen Vergütungssätze für Kleinwasserkraftanlagen an den Vergütungssatz von grossen angebauten Photovoltaikanlagen angeglichen werden sollen. Die Vergütungssätze seien zudem als Maximalsätze zu definieren und nur noch die ausgewiesenen Gestehungskosten in einer Einzelfallbetrachtung zu vergüten.
Swisspower (auch von Kanton TI unterstützt) regt an, dass die Leistungsobergrenze auf mindestens 20 MW erhöht werden soll, sowie Grosskraftwerke zeitlich zu priorisieren seien. Bezüglich Leistungsdefinition wird von einzelnen Anhörungsteilnehmenden zudem darauf hingewiesen (z.B. ISKB, Kanton TI, Hydro-Solar), dass der Begriff „äquivalente Leistungsklasse“ verwirrend sei.
Die Neugestaltung der Projektfortschrittsmeldung bei der Kleinwasserkraft wird mehrheitlich begrüsst (z.B. Kanton LU, SP, ISKB, VUE naturemade). Bezüglich der Präzision der verlangten Standortdaten sind nur wenige Stellungnahmen eingegangen. Während z.B. Swissgrid den zusätzlichen administrativen Aufwand bemängelt, wird die Forderung von den Grünen begrüsst.
Hauptkritikpunkt bei den Änderungen im Bereich Photovoltaik sind die Verkürzung der Vergütungsdauer und -sätze (vgl. Kapitel 2.2.). Aber auch die Abschaffung der Kategorie integrierte Anlagen löst Reaktionen aus. Swissolar z.B. vertritt die Meinung, dass die Integration von Anlagen der „USP“ (unique selling proposition) der Branche ist. Deshalb dürfe der höhere Tarif nicht einfach aufgegeben werden. Abgelehnt wird die Abschaffung z.B. auch von Gebäudeklima Schweiz, Schweizer Metallbau, SwissWinds Development, AVACON sowie einzelnen Kantonen (z.B. SZ, BE, VS). Wenige, dafür aber unterschiedliche Reaktionen löst der Vorschlag aus, dass auf die jährliche automatische Formulierung der Vergütungsabsenkung verzichtet wird. Befürwortet wird dieser Schritt z.B. vom Schweizerischen Bauernverband, Vertretern der Elektrizitätswirtschaft (z.B. BKW) und Branchenverbänden (z.B. Swissolar). Der Schweizerische Gewerbeverband fordert demgegenüber, dass an der jährlichen Absenkung festgehalten werden soll. Die Aufhebung der Pflicht zur Projektfortschrittsmeldung bei Photovoltaik wurde im Sinne einer Vereinfachung grundsätzlich begrüsst (z.B. SP).
Die Neugestaltung der Projektfortschrittsmeldung bei der Windenergie wird mehrheitlich begrüsst. Zahlreiche Vertretende der Windenergie-Branche fordern im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der KEV die Einführung eines Höhenbonus für alpine Standorte.