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Vernehmlassung 2013/83: Anpassung der Zuteilung von Zollkontingentsanteilen für Fleisch und Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Equiden und Geflügel · 3 Seiten
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Entwurf vom 12. Juli 2013
Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die TVD-Verordnung vom 26. Oktober 20111 wird wie folgt geändert:
Art. 7 Daten zu Tieren der Ziegen- und der Schafgattung
1Für Tierhaltungen mit Tieren der Ziegen- oder der Schafgattung müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter der Betreiberin die folgenden Daten und ihre Änderungen melden:
a. Telefonnummer und Korrespondenzsprache;
b. Post- oder Bankverbindung.
2Für Tiere der Ziegen- und der Schafgattung müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter der Betreiberin innert 3 Arbeitstagen nach der Schlachtung die Daten nach Anhang 1 Ziffer 4 melden.
Art. 21 Abs. 5 und 6
5Sie erstellt die Möglichkeit, über das Internetportal Agate in der TVD Gesuche für Kontingentsanteile nach Artikel 24b der Schlachtviehverordnung vom 26. November 20032 zu stellen.
6Sie ermittelt die Daten nach Artikel 24b der Schlachtviehverordnung vom 26. November 2003 und übermittelt sie dem BLW bis zum 7. September vor Beginn der Kontingentsperiode.
Anhang 1 Ziffer 1 Bst. e Ziffer 7
1. Daten zu Tieren der Rindergattung
Zu Tieren der Rindergattung sind folgende Daten zu melden:
1 SR 916.404.1
2 SR 916.341
2013