Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/89: Erläuternder Bericht über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen · 9 Seiten

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Briefwechsel

Ungarn wünschte eine Klausel im Protokoll zum Abkommen, dass im Fall eines Widerspruchs von Bestimmungen des DBA-H mit den EU-rechtlichen Verpflichtungen Ungarns, das EU-Recht dem Abkommen vorgehen würde. Da eine solche Bestimmung für die Schweiz als Nichtmitglied der EU nicht annehmbar, eine Klarstellung für Ungarn jedoch unabdingbar war, haben sich die Delegationen schliesslich auf einen Briefwechsel geeinigt. Dieser ermöglicht es Ungarn ausdrücklich Konsultationen über mögliche Verhandlungen zur Änderung des DBA-H anzustreben, wenn es eine Unvereinbarkeit des DBA-H mit seinen Verpflichtungen als EU-Mitgliedsstaat feststellt. Der Briefwechsel geht nicht über die Möglichkeiten hinaus, die Revision eines Abkommens anzuregen, die Vertragsstaaten eines Abkommens auch ohne entsprechende Klarstellung zukommen.