Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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angehoben werden können. Entsprechend seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 nun vor, den maximalen Netzzuschlag in der Höhe von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde festzulegen. Für die stromintensiven Unternehmen sind Ausnahmeregelungen, respektive Abfederungsmassnahmen vorgesehen.

Die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe soll gemäss Vorschlag des Bundesrates ebenfalls im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 – durch eine Erhöhung des minimalen Abgabesatzes verstärkt werden. Dieser soll im CO2-Gesetz neu losgelöst von Zwischenzielen auf 84 Franken pro Tonne CO2 angehoben werden. Mit dem höheren Gesamtertrag aus der CO2-Teilzweckbindung soll das Gebäudeprogramm, an dem sich Bund und Kantone beteiligen, verstärkt werden. Damit würden jährlich rund 350 Millionen Franken für energetische Sanierungen zur Verfügung stehen. Dazu werden die Bestimmungen der CO2-Teilzweckbindung ausgeweitet und die Befristung aufgehoben, respektive verlängert.

Klimapolitik der Schweiz

Mit der Revision des CO2-Gesetzes Ende 2011 verankerte das Parlament die langfristige klimapolitische Zielsetzung, einen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 2 Grad zu leisten, auch in der nationalen Gesetzgebung. Damit sind die Leitplanken für die langfristige Ausrichtung der Klimapolitik der Schweiz vorgegeben. Diese langfristigen Ziele sollen in mehreren Etappen erreicht werden. Auf internationaler Ebene bildete das Kyoto-Protokoll die rechtliche Basis für die erste Etappe zur Zielerreichung – auf nationaler Ebene wurde das von der Schweiz im Rahmen des Kyoto-Protokolls ratifizierte Ziel für die Periode 2008-2012 mit dem am 1. Januar 2000 in Kraft gesetzten CO2-Gesetz umgesetzt.

Das 2011 revidierte CO2-Gesetz (SR 641.71) beinhaltet ein Reduktionsziel (Reduktion der CO2-Emissionen um 20 Prozent bis 2020, basierend auf den Ausstoss von 1990), sowie Instrumente und Massnahmen der Schweizer Klimapolitik für den Zeitraum 2013 bis 2020. Die Zielerreichung soll durch regulative Massnahmen (bspw. Emissionsvorschriften für neue Personenwagen, Benchmarks für Unternehmen im Emissionshandelssystem), ergänzende Massnahmen wie die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe und Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke sowie durch die CO2-Abgabe mit ihren befristeten Zweckbindungen (Gebäudeprogramm und Technologiefonds) und die übrigen marktorientierten Instrumenten wie dem Emissionshandelssystem sichergestellt werden. Für die Zeit nach 2020 enthält das CO2-Gesetz noch keine konkreten Zielsetzungen, der Bundesrat muss dem Parlament jedoch rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen und geeigneten Instrumenten für deren Umsetzung unterbreiten.