Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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Aus diesen Gründen können mit Energieabgaben energie- und klimapolitische Ziele in der Regel zu tieferen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden als mit Förder- oder regulatorischen Instrumenten.
Internationale Erfahrungen mit Energieabgaben
In verschiedenen Ländern (u.a. Australien, Kanada (British Columbia), Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Niederlande, Norwegen, Schweden und Grossbritannien) existieren bereits Lenkungssysteme mit CO2- und Energieabgaben, teilweise kombiniert mit einer Abgabe auf elektrischem Strom. Die Einnahmen aus den Abgaben werden mehrheitlich zur Senkung von Lohnnebenkosten und Einkommenssteuern verwendet. Häufig wird auch ein Teil der Mittel zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien verwendet. In den untersuchten Ländern konnte mit den bisherigen Lenkungssystemen eine Reduktion von CO2-Emissionen und eine Erhöhung der Energieeffizienz zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden. Die Beschäftigungswirkung wurde in den untersuchten Ländern gemäss verschiedener Studien meist positiv ausgewiesen und teilweise konnten starke Innovationsanreize gesetzt werden. Mittels Ausnahmeregelungen für besonders stark betroffene Unternehmen konnten negative Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit vermieden werden. Die Erkenntnisse aus den internationalen Erfahrungen sind informativ, können jedoch nicht direkt auf die Schweiz übertragen werden.
Erhebung der Energieabgabe
Die mittel- und langfristigen Ziele der Energie- und Klimapolitik bestehen grundsätzlich im Ausbau der erneuerbaren Energien, in der Erhöhung der Energieeffizienz und der Reduktion der Treibhausgasemissionen. Um diese Ziele zu erreichen bietet sich eine von der Produktionsart unabhängige Besteuerung des Stromverbrauchs und eine Besteuerung von Brenn- und Treibstoffen anhand des Energie- und CO2-Gehalts an. Zur Stärkung der Produktion aus erneuerbaren Energien ist eine differenzierte Besteuerung des Stroms zu prüfen. Das Zusammenspiel mit dem Einspeisevergütungssystem (KEV) ist dabei zu beachten und auf rechtliche Anforderungen (internationales Handelsrecht und EU-Vorgaben) Rücksicht zu nehmen.
Abfederungsmassnahmen
Eine Energieabgabe kann die Wettbewerbsfähigkeit von energie- und treibhausgasintensiven Unternehmen verringern. Abfederungsmassnahmen können die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen sichern und die Abwanderung der Unternehmen in andere Länder verhindern.
Grundsätzlich lassen sich zwei Möglichkeiten von Abfederungsmassnahmen unterscheiden: Grenzausgleichsmassnahmen und Ausnahmeregelungen, beziehungsweise Abgabebefreiung. Die Grundidee von Grenzausgleichsmassnahmen im Klima- und Energiebereich besteht darin, dass Importe in die Schweiz anhand der bei der Produktion verbrauchten Energie (Graue Energie) und/oder angefallenen Treibhausgasemissionen an der Grenze besteuert werden. Gleichzeitig wird die inländische Abgabe beim Export der Produkte zurückerstattet. Juristische und ökonomische Abklärungen zeigen, dass Grenzausgleichsmassnahmen